Page 25 - AIG Personal- und Sozialbericht 2017
P. 25
Personal- und Sozialbericht 2017
Faire Beschäftigungs- und Vergütungspolitik
Die Vergütung der Tarifmitarbeiter in den Hotels erfolgt gemäß Einigung der Tarifparteien.
Die Tarifmitarbeiter der AIG erhalten ein Tarifgehalt gemäß den Eingruppierungs- und Vergütungsbe- stimmungen der Tarifverträge für das Hotel- und Gast-
stättengewerbe. Bei der Vergütung der außertarifli- chen Führungskräfte orientiert sich die AIG individuell an Fähigkeiten und Erfahrung unter Berücksichtigung der branchenüblichen Eingruppierungen.
Hier erfolgt in vielen Fällen eine Eingruppierung nach der sogenannten Haygroup-Methode. Grundlage ist ein umfassendes Punkteverfahren, in dem verschie-
dene Indikatoren zu Verantwortung, Komplexität der Aufgaben, Eigenständigkeit usw. verknüpft werden, so dass jede Stellenposition mit einer konkreten Punkt- zahl, dem „Hay-Grade“, bewertet werden kann. In die- sem System gibt es keine leistungsbezogenen Kompo- nenten.
Insbesondere bei den Hoteldirektoren der AIG wird die Haygroup-Methode aufgrund ihrer Objektivität seit Jahren angewandt, um eine vergleichbare und markt- gerechte Vergütung sicherzustellen.
Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsvorsorge
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Be- treuung aller Betriebe und Mitarbeiter der AIG ist auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen gemäß der ein-
schlägigen DGUV Vorschrift 2 geregelt.
Alle Hoteldirektoren wurden durch jährliche Informationsme- mos zu Änderungen von Gesetzen und DGUV Vorschriften und auch über das Leistungsspektrum der Dienstleister B·A·D und ASA, auf das die AIG zurückgreifen kann, informiert.
Sicherheitstechnische Betreuung
Um die berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Forde- rungen einzuhalten, werden die Verantwortlichen der jewei- ligen Betriebe sicherheitstechnisch durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und gegebenenfalls unter- stützt. Einen Schwerpunkt bilden die regelmäßigen sicher- heitstechnischen Besuche und Begehungen durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Hotels. Dabei sollen bestehende oder neu entstandene Mängel aufgezeigt und die sicherheitstechnische Situation verbessert werden. Darü- ber hinaus führt die Firma ASA Manfred Cuiper GmbH im Auf-
Arbeitsmedizinische Betreuung
Die Aufgaben der Betriebsärzte gem. § 3 ArbSiG und ArbMed- VV sowie die einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossen- schaft wurden auch 2017 durch den externen Dienstleister B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
trag der Verantwortlichen des jeweiligen Betriebs die gemäß § 12 ArbSchG bzw. § 4 DGUV Vorschrift 1 vorgeschriebenen Mitarbeiterunterweisungen durch. Im Rahmen der Unterwei- sungen werden die Mitarbeiter auf die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen und Belastungen sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Minderung bzw. zum Aus- schluss derselben hingewiesen. Besonderes Augenmerk gilt den Brandschutzunterweisungen einschließlich einer prakti- schen Feuerlöschübung.
erfüllt, welcher im Rahmen eines umfassenden Vertrags bun- desweit tätig war. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden der AIG innerhalb des Berichtszeitraums keine außergewöhnlichen arbeitsmedizinischen Vorkommnisse mitgeteilt.
25