Page 177 - Spielplan 2020_21 mit Titel
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Abonnement-Bedingungen 2020/21

          § 1 Allgemeines                      nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10
          (1) Die Abonnementbedingungen gelten, soweit nicht an-  Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
          ders vereinbart, für die vertraglichen Beziehungen zwischen
          dem Stadttheater Fürth und dem Abonnenten.  § 4 Ermäßigung
          Der/die Abonnent*in kann zwischen verschiedenen Abon-  (1) Schüler*innen, Studierende, Wehr- und Zivildienstlei-
          nementreihen, nämlich Premierenabonnement, Schauspiel-  stende, Behinderte mit B-Vermerk (Begleitperson) sowie
          miete, Gemischtem Abonnement, Kleinen Gemischten Abon-  deren Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von 50%
          nements, Komödie Extra, Tanztheater, Opernring, großer Kon-  (ausgenommen Premierenabonnement). Der Abonnementbe-
          zertmiete und kleiner Konzertmiete wählen.  stellung ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Berechtigungs-
          Er/Sie verpflichtet sich zur Abnahme des jeweiligen im   schein in Kopie beizufügen und bei jeder Abonnementvor-
          Spielplan dargestellten Gesamtabonnements.  stellung auf Verlangen vorzuzeigen.
          (2) Termin- und/oder Stückänderungen bleiben vorbehalten.   (2) Verlängert sich das Abonnement um eine weitere Spiel-
          Sie werden durch Aushang rechtzeitig bekanntgegeben.  zeit gemäß § 2 (1), so gelten nicht ermäßigte Preise, wenn
                                               nicht bis zum 15. Jun 2020 die Berechtigung nachgewie-
          (3) Neubestellungen sind schriftlich oder durch persönliche
          Vorsprache im Abonnementbüro bis 2. Okt 2020 möglich.  sen wird.
          § 2 Vertragsdauer                    § 5 Abonnementausweis
                                               (1) Der/die Abonnent*in erhält den Abonnementausweis
          (1) Der Vertrag wird für eine Spielzeit geschlossen. Er ver-  mit der Jahresrechnung. Im Falle des Zahlens nach Rech-
          längert sich um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht bis   nungserhalt wird der Abonnementausweis übersandt,
          spätestens 15. Jun 2020 für die Spielzeit 2020/21 schrift-  sobald der fällige Betrag auf dem Konto des Stadttheaters
          lich gekündigt wird.
                                               Fürth eingegangen ist. Der Abonnementausweis gilt als
          (2) Änderungswünsche für folgende Spielzeiten können   Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen des/der
          nur bis 15. Jun 2020, nicht aber während der laufenden   Abonnent*in gewählten Abonnementserie.
          Spielzeit berücksichtigt werden.
                                               Der Abonnementausweis gilt vier Stunden vor der Veran-
          (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur   staltung bis Betriebsschluss auch als Fahrkarte auf allen
          bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der   VGN-Verkehrsmitteln (DB 2. Klasse, zuschlagfreie Züge) im
          entsprechenden Nachweise.            gesamten Verbundgebiet zur einmaligen Hin- und Rückfahrt
          § 3 Zahlung                          zu/von der Veranstaltung. Im Übrigen gilt der VGN-Gemein-
                                               schaftstarif.
          (1) Der/die Abonnent*in hat die Wahl, den Abonnement-
          preis durch SEPA-Lastschriftverfahren oder nach Erhalt der   (2) Abonnementausweise sind übertragbar, soweit sie nicht
          Rechnung zu bezahlen.                nach § 4 ermäßigt sind. Die Zahlungspflicht trägt der Abon-
                                               nementinhaber. Namens- und Anschriftänderungen sind
          (2) Im SEPA-Lastschriftverfahren wird der Gesamtbetrag   dem Abonnementbüro des Stadttheaters Fürth unverzüglich
          zum 15. Okt 2020 abgebucht. Daneben besteht die Mög-  mitzuteilen.
          lichkeit, den Betrag in zwei gleichen Raten zum 15. Okt
          2020 und 1. Dez 2020 einziehen zu lassen.   § 6 Ersatzausweis
          Ändert sich die SEPA-Bankverbindung, so ist dies dem   (1) Bei Verlust des Abonnementausweises erhalten die
          Abonnementbüro des Stadttheaters Fürth unverzüglich   Abonnenten im Abonnementbüro oder an der Kasse gegen
          mitzuteilen.                         Zahlung eines Betrages von € 2,50 einen Ersatzausweis.
          Fallen durch ungenaue Angaben des Abonnenten Bank-  Die Abonnementkarte verliert damit ihre Gültigkeit.
          gebühren an, so werden diese vom Abonnenten über-  (2) Für Aufwendungen des Stadttheaters, die durch den
          nommen.                              Kartenverlust bedingt sind, haftet der Abonnementinhaber.
          (3) Entscheidet sich der/die Abonnent*in für die Bezahlung
          nach Erhalt der Rechnung, so wird der Abonnementpreis




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