Page 2 - 2018 Afrika Katalog Karawane
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10. Pass-, Visa-, & Gesundheitsbestimmungen
10. Pass-, Visa-, & Gesundheitsbestimmungen10. Pass-, Visa-, & Gesundheitsbestimmungen 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstell- Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstell-11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstell- ter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge.
ter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge.ter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge.
10.1. Der RV informiert über die obigen Vor-10.1. Der RV informiert über die obigen Vor- te Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung 13. Ausschluss von Ansprüchen; Information sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
te Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung te Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung
10.1. Der RV informiert über die obigen Vor-
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
13. Ausschluss von Ansprüchen; Information 13. Ausschluss von Ansprüchen; Information
schriften, die für das jeweilige Reiseland gültig
schriften, die für das jeweilige Reiseland gültig des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt über Verbraucherstreitbeilegung Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzli-Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzli-
schriften, die für das jeweilige Reiseland gültig des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt
Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzli-
über Verbraucherstreitbeilegung über Verbraucherstreitbeilegung
sind. Diese Informationen werden für deutsche
sind. Diese Informationen werden für deutsche ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in
chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
sind. Diese Informationen werden für deutsche ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in 13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer 13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen
Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen den Geschäftsräumen des RV einzusehen. den Geschäftsräumen des RV einzusehen. Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb ei-Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb ei- gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen den Geschäftsräumen des RV einzusehen.
Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb ei-
RV beruhen. RV beruhen.
Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Rei-Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Rei- 12. Haftungsbeschränkung nes Mo-nats nach dem vertraglich vorgesehenen nes Mo-nats nach dem vertraglich vorgesehenen RV beruhen.
Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Rei-
nes Mo-nats nach dem vertraglich vorgesehenen
12. Haftungsbeschränkung12. Haftungsbeschränkung
14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c
senden begründete persönliche Verhältnisse (z.B.
senden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. senden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. 12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schä- 14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c 14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c
12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schä-12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schä- Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühe-
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühe-Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühe- den, die nicht Körperschäden sind (auch die bis f BGB verjähren in einem Jahr.bis f BGB verjähren in einem Jahr.
bis f BGB verjähren in einem Jahr.
den, die nicht Körperschäden sind (auch die machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem
den, die nicht Körperschäden sind (auch die machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem
re Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) re Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nach- 14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2
14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2
re Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.)
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nach-Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nach- Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der
Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der
können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit
können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reise- beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem
beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reise-vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reise- letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
sie dem RV nicht ausdrücklich vom Reisenden mit-
sie dem RV nicht ausdrücklich vom Reisenden mit-sie dem RV nicht ausdrücklich vom Reisenden mit- preis beschränkt, soweit Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen
die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
preis beschränkt, soweit preis beschränkt, soweit
enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
geteilt worden sind.
geteilt worden sind.geteilt worden sind. a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertrags-
10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertrags-10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertrags- noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner-
Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner-Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner-
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
schluss über etwaige Änderungen der in der Rei-
schluss über etwaige Änderungen der in der Rei-schluss über etwaige Änderungen der in der Rei- b) der RV für einen dem Reisenden entstehenden kannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn-kannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn-
kannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn-
b) der RV für einen dem Reisenden entstehenden 13.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur
b) der RV für einen dem Reisenden entstehenden 13.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur 13.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur
seausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen
seausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen seausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines gegenüber dem in der Reiseausschreibung und
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines gegenüber dem in der Reiseausschreibung und gegenüber dem in der Reiseausschreibung und
Vorschriften informieren.
Vorschriften informieren.Vorschriften informieren. Leistungsträgers verantwortlich ist.Leistungsträgers verantwortlich ist. Bu-chungsbestätigung genannten RV angegebe-Bu-chungsbestätigung genannten RV angegebe- der nächste Werktag.
der nächste Werktag.der nächste Werktag.
Bu-chungsbestätigung genannten RV angegebe-
Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht ent-
14.4. Schweben zwischen dem Reisenden und
10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht ent-10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht ent- 12.2. Der RV haftet nicht für Leistungs störungen, 14.4. Schweben zwischen dem Reisenden und 14.4. Schweben zwischen dem Reisenden und
12.2. Der RV haftet nicht für Leistungs störungen, nen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann nen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann
12.2. Der RV haftet nicht für Leistungs störungen, nen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann
sprechend den vorstehenden Bestimmungen sprechend den vorstehenden Bestimmungen Personen- und Sachschäden im Zusammen hang dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder
dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder
sprechend den vorstehenden Bestimmungen
Personen- und Sachschäden im Zusammen hang der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
Personen- und Sachschäden im Zusammen hang der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist
nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die den Anspruch begründenden Umstände, so ist
nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
Vorschriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass
Vorschriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass Vorschriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstal- die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstal-vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstal- verhindert worden ist.
verhindert worden ist. verhindert worden ist.
sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger
der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-
sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger tungen, Theater besuche, Ausstellungen, Beförde- der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-
tungen, Theater besuche, Ausstellungen, Beförde-tungen, Theater besuche, Ausstellungen, Beförde- 13.3 Die Frist nach Ziff. 13.1 gilt auch für die
13.3 Die Frist nach Ziff. 13.1 gilt auch für die 13.3 Die Frist nach Ziff. 13.1 gilt auch für die
gert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der
Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der rungsleistungen von und zum ausgeschriebenen gert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate gert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
rungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs-
rungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs-Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs-
nach dem Ende der Hemmung ein.
RV haftet auch dann, wenn er im Einzelfall die Be-
RV haftet auch dann, wenn er im Einzelfall die Be-RV haftet auch dann, wenn er im Einzelfall die Be- Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen nach dem Ende der Hemmung ein. nach dem Ende der Hemmung ein.
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen verzöge-rungen beim Gepäck im Zusammenhang verzöge-rungen beim Gepäck im Zusammenhang
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen verzöge-rungen beim Gepäck im Zusammenhang
schaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeiti-
schaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeiti-schaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeiti- in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe- mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe-in der Reiseausschreibung und der Buchungsbe- mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den 15. Gerichtsstand, Rechtswahl
mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den 15. Gerichtsstand, Rechtswahl15. Gerichtsstand, Rechtswahl
ge Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen,
ge Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, ge Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, stätigung ausdrücklich und unter Angabe des ver- §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und
stätigung ausdrücklich und unter Angabe des ver-stätigung ausdrücklich und unter Angabe des ver- §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 15.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige
§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 15.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige 15.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige
es sei denn, dass der RV die Verzögerung zu es sei denn, dass der RV die Verzögerung zu mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
es sei denn, dass der RV die Verzögerung zu
mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadens-4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadens- eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadens-
vertreten hat.
vertreten hat.vertreten hat. gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden ersatzanspruch wegen Ge-päckbeschädigung Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden ersatzanspruch wegen Ge-päckbeschädigung Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden ersatzanspruch wegen Ge-päckbeschädigung
11. Informationen zur Identität ausführender erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-
11. Informationen zur Identität ausführender erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-
11. Informationen zur Identität ausführender erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach den/Reisenden und dem RV die ausschließliche
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
LuftfahrtunternehmenLuftfahrtunternehmen des RV sind. Der RV haftet jedochdes RV sind. Der RV haftet jedoch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach den/Reisenden und dem RV die ausschließliche den/Reisenden und dem RV die ausschließliche
Luftfahrtunternehmen
des RV sind. Der RV haftet jedoch
Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
Aushändigung geltend zu machen.Aushändigung geltend zu machen.
11.1. Der RV informiert den Kunden entspre-11.1. Der RV informiert den Kunden entspre- a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kun- Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kun-a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kun- Aushändigung geltend zu machen.
11.1. Der RV informiert den Kunden entspre-
chend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise 13.4 RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Kunden/Reisende können den RV ausschließlich
chend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise 13.4 RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Kunden/Reisende können den RV ausschließlich Kunden/Reisende können den RV ausschließlich
chend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise 13.4 RV weist im Hinblick auf das Gesetz über
Fluggästen über die Identität des ausführenden zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförde-
Fluggästen über die Identität des ausführenden zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförde-zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförde- Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er an dessen Sitz verklagen.
Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er an dessen Sitz verklagen.an dessen Sitz verklagen.
Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei rungen während der Reise und die Unterbringung nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei-nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei- 15.2 Für Klagen des RV gegen Kunden, bzw.
15.2 Für Klagen des RV gegen Kunden, bzw. 15.2 Für Klagen des RV gegen Kunden, bzw.
Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei rungen während der Reise und die Unterbringung nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei-
Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei rungen während der Reise und die Unterbringung
der Buchung über die Identität der ausführenden während der Reise beinhalten,
der Buchung über die Identität der ausführenden während der Reise beinhalten, während der Reise beinhalten, legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit-legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit- Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit-
der Buchung über die Identität der ausführenden
b) wenn und insoweit für einen Schaden des beilegung nach Drucklegung dieser Reisebedin-beilegung nach Drucklegung dieser Reisebedin- juristi-sche Personen des öffentlichen oder privaten
juristi-sche Personen des öffentlichen oder privaten juristi-sche Personen des öffentlichen oder privaten
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah-Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah- b) wenn und insoweit für einen Schaden des beilegung nach Drucklegung dieser Reisebedin-
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah-
b) wenn und insoweit für einen Schaden des
men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbe-men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbe- Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- gungen für RV verpflichtend würde, informiert RV Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- gungen für RV verpflichtend würde, informiert RV Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- gungen für RV verpflichtend würde, informiert RV
men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbe-
oder Organisationspflichten des RVs ursächlich die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RV oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
oder Organisationspflichten des RVs ursächlich die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RV
förderungsleistungen.
förderungsleistungen. förderungsleistungen. oder Organisationspflichten des RVs ursächlich die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RV oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausfüh-11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausfüh- geworden ist. weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen
geworden ist.geworden ist.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausfüh-
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die euro-Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die euro- Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
rende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist 12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünf-12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünf- Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die euro-
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
rende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist 12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünf-
rende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
te,- Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als päische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://päische Online-Streitbeilegungs-Plattform http:// bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesell-der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesell- te,- Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als päische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://
der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesell-
te,- Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als
RV vereinbart.
schaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind
schaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. RV vereinbart.RV vereinbart.
schaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 14. Verjährung
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
14. Verjährung14. Verjährung
BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass der BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass der
werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesell-
werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesell-werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesell- BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass der 14.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§
14.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 14.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§
schaft den Flug durchführt, wird er den Kunden RV solche Leistungen in eigener Verantwortung er-
schaft den Flug durchführt, wird er den Kunden
schaft den Flug durchführt, wird er den Kunden RV solche Leistungen in eigener Verantwortung er-RV solche Leistungen in eigener Verantwortung er- 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
bringt, ist der RV nur Vermittler und haftet nur für die
informieren.
informieren.informieren. bringt, ist der RV nur Vermittler und haftet nur für die bringt, ist der RV nur Vermittler und haftet nur für die des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
des Körpers oder der Gesundheit einschließlich des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt,
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt, die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt, auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich
der RV den Kunden unverzüglich und so rasch dies soweit der RV Pauschalreisen der anderen Anbie-
der RV den Kunden unverzüglich und so rasch dies
der RV den Kunden unverzüglich und so rasch dies soweit der RV Pauschalreisen der anderen Anbie-soweit der RV Pauschalreisen der anderen Anbie- oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht-oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht- geschützt.
geschützt. geschützt.
mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den
mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den ter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehende ter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehende verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-
mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den ter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehende
Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München
verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München
Wechsel informieren.
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lungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei 2002-2018
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Tel. +49 (0) 7141 2848-0
E-Mail: info@karawane.de Weitere Informationen bei:Weitere Informationen bei: Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. 3) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall und Invaliditätsfall: 10.000,– EUR.3) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall und Invaliditätsfall: 10.000,– EUR.
3) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall und Invaliditätsfall: 10.000,– EUR.
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Geschäftsführer: Steffen Albrecht, Georg Albrecht Best of Travel Group GbRBest of Travel Group GbR 1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbst-1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbst- 4) Zwei Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familientarif abschließen.4) Zwei Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familientarif abschließen.
4) Zwei Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familientarif abschließen.
1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbst-
behalt 20 % des erstattungs fähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. behalt 20 % des erstattungs fähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
behalt 20 % des erstattungs fähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person.
Handelsregister Stuttgart HRA 200588 Ostwall 30, 47608 GeldernOstwall 30, 47608 Geldern 2) Familiendefinition: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind 2) Familiendefinition: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind 5) Nur buchbar in Verbindung mit dem rund-um Premium-Schutz oder dem Ergänzungsschutz.5) Nur buchbar in Verbindung mit dem rund-um Premium-Schutz oder dem Ergänzungsschutz.
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AZ 359 07.16
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen
USt-IdNr.: DE 146 126 684 Tel. 02831 - 133209, Fax 02831 - 133212Tel. 02831 - 133209, Fax 02831 - 133212 (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen
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erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter http://www.hmrv.de/service/
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bedingungen VB-RKS 2014 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
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