Page 12 - Organisationshandbuch
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6. Klassenvorstand
Rechtsgrundlage KV
Rechtsgrundlagen:
SchUG §51
§51. (2) Außer den ihr oder ihm obliegenden unterrichtlichen, erzieherischen und administrativen
Aufgaben (zB Durchführung von Standardüberprüfungen) hat die Lehrerin oder der Lehrer
(ausgenommen Lehrbeauftragte) erforderlichenfalls die Funktionen einer Klassenvorständin oder
eines Klassenvorstandes, Werkstätten- oder Bauhofleiterin bzw. Werkstätten- oder Bauhofleiters,
Kustodin oder Kustos sowie Fachkoordinatorin oder Fachkoordinators zu übernehmen und
erforderliche Fort- und Weiterbildungsangebote zu besuchen. Weiters hat die Lehrerin oder der
Lehrer die Funktion eines Mitgliedes einer Prüfungskommission zu übernehmen und an den
Lehrerinnen- und Lehrerkonferenzen teilzunehmen.
SchUG §54
§ 54. (1) An Schulen, an denen der Unterricht durch Fachlehrer erteilt wird, hat der Schulleiter für
jede Klasse einen Lehrer (ausgenommen Lehrbeauftragte) dieser Klasse als Klassenvorstand zu
bestellen.
(2) Dem Klassenvorstand obliegt für seine Klasse in Zusammenarbeit mit den anderen Lehrern die
Koordination der Erziehungsarbeit, die Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation
der Klasse und die Belastbarkeit der Schüler, die Beratung der Schüler in unterrichtlicher und
erzieherischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die
Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung der Amtsschriften.
(4) An den berufsbildenden höheren Schulen tritt an die Stelle der Bezeichnung Klassenvorstand die
Bezeichnung Jahrgangsvorstand.
Aufgaben, Zuständigkeiten, Verantwortung
Durchführung der Schülereinschreibung am ersten Schultag (Montag) sowie in der JV-Stunde
(Mittwoch 1.Stunde) in der ersten Schulwoche. Siehe „Checkliste für die Einschreibung“.
Monitoring Fehlstunden: Regelmäßiges (mindestens einmal wöchentlich) Überprüfung der
Fehlstunden inklusive Fehlstundenübersichten. Siehe auch: „Richtlinie Fehlstunden“
Wartung der Schülerdaten in Sokrates (Einschreibung)
Pflege der Schülerdaten nach der Einschreibung
Überprüfung der Schülerdaten nach Bekanntgabe von Änderungen (Adressen,
Telefonnummern)
Eingabe und Kontrolle der Noteneingabe zu Semester- bzw. Jahresende
Siehe auch: Anleitungen Sokrates
Organisationshandbuch Bafep Stand 10.09.2020