Page 12 - Organisationshandbuch
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6. Klassenvorstand


            Rechtsgrundlage KV

            Rechtsgrundlagen:

            SchUG §51

            §51. (2) Außer den ihr oder ihm obliegenden unterrichtlichen, erzieherischen und administrativen
            Aufgaben (zB Durchführung von Standardüberprüfungen) hat die Lehrerin oder der Lehrer
            (ausgenommen Lehrbeauftragte) erforderlichenfalls die Funktionen einer Klassenvorständin oder
            eines Klassenvorstandes, Werkstätten- oder Bauhofleiterin bzw. Werkstätten- oder Bauhofleiters,
            Kustodin oder Kustos sowie Fachkoordinatorin oder Fachkoordinators zu übernehmen und
            erforderliche Fort- und Weiterbildungsangebote zu besuchen. Weiters hat die Lehrerin oder der
            Lehrer die Funktion eines Mitgliedes einer Prüfungskommission zu übernehmen und an den
            Lehrerinnen- und Lehrerkonferenzen teilzunehmen.

            SchUG  §54

            § 54. (1) An Schulen, an denen der Unterricht durch Fachlehrer erteilt wird, hat der Schulleiter für
            jede Klasse einen Lehrer (ausgenommen Lehrbeauftragte) dieser Klasse als Klassenvorstand zu
            bestellen.

            (2) Dem Klassenvorstand obliegt für seine Klasse in Zusammenarbeit mit den anderen Lehrern die
            Koordination der Erziehungsarbeit, die Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation
            der Klasse und die Belastbarkeit der Schüler, die Beratung der Schüler in unterrichtlicher und
            erzieherischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die
            Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung der Amtsschriften.

            (4) An den berufsbildenden höheren Schulen tritt an die Stelle der Bezeichnung Klassenvorstand die
            Bezeichnung Jahrgangsvorstand.

            Aufgaben, Zuständigkeiten, Verantwortung

            Durchführung der Schülereinschreibung am ersten Schultag (Montag) sowie in der JV-Stunde
            (Mittwoch 1.Stunde) in der ersten Schulwoche. Siehe „Checkliste für die Einschreibung“.

            Monitoring Fehlstunden: Regelmäßiges (mindestens einmal wöchentlich) Überprüfung der
            Fehlstunden inklusive Fehlstundenübersichten. Siehe auch: „Richtlinie Fehlstunden“

            Wartung der Schülerdaten in Sokrates (Einschreibung)
                   Pflege der Schülerdaten nach der Einschreibung
                   Überprüfung der Schülerdaten nach Bekanntgabe von Änderungen (Adressen,
                   Telefonnummern)
                   Eingabe und Kontrolle der Noteneingabe zu Semester- bzw. Jahresende
                   Siehe auch: Anleitungen Sokrates



                                                               Organisationshandbuch Bafep Stand 10.09.2020
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