Page 1386 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
P. 1386
Kernprozess 1: Finanzbuchhaltung
V.012
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
VA
Ziel / Zweck:
Die Finanzbuchhaltung ist Basis für viele weitere Dienst- leistungen, die von der Kanzlei angeboten werden. Die Wert- schöpfung der folgenden Prozesse hängt entscheidend vom geordneten Ablauf der FiBu ab.
Die Abwicklung der Finanzbuchhaltung für die Mandanten
ist die grundlegende Dienstleistung, welche einen kontinuier- lichen Kontakt zu den Mandanten und einen tiefen Einblick in deren wirtschaftliche Verhältnisse ermöglicht.
Außerdem multiplizieren sich die Fehler und Abwicklungskos- ten aller Dienstleistungen, die auf der FiBu aufbauen, wenn der Ablauf der FiBu nicht sauber vorbereitet, umgesetzt und ggf. korrigiert wird.
§ 238 HGB Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann ist ver- pflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handels- geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grund- sätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
(2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift über- einstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.
Es gelten
die ausführlichen Prozessbeschreibungen aus Datev ProCheck, Leistungsprozessbeschreibung Finanzbuchhaltung
Betriebshandbuch Teil B Merkblätter Teil B
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf Telefon MG.: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 V.012 Stand 12.2015 Kernprozess 1: Finanzbuchhaltung
www.innovaGmbH.net e-mail: info@innovaGmbH.net Seite 1 von 1