Page 368 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
P. 368

Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht
C/2.19
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Lohn
Mitarbeiter-Schlüsselung bei Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt hat die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversiche- rung (allgemeine Jahresbeitragsbemessungsgrenze) für das Jahr 2016 überschritten, bzw. wird diese überschreiten (56.250,00 Euro für 2016, mtl. 4.687,50 Euro ab 2017: 4800,00 Euro mtl. / 57.600,00 jährl.). Deshalb sind Sie gem. § 6 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SBG V) aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch aus der sozialen Pflegeversicherung ausgeschieden.
Wir möchten Sie deshalb auf nachstehende Alternativen hinweisen:
1.) Alternative 1:
Sie können grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und eine freiwillige Mit- gliedschaft abschließen. Sofern Sie sich für diese Alternative entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
2.) Alternative 2:
Sie treten aus der gesetzlichen Krankenkasse aus und versichern sich privat sofern Sie die Grenze in Höhe von 4.800,00 Euro mtl. (2016 4.687,50 mtl.) überschreiten (Dies ist kein Schreibfehler, sondern die Grenze ist um 450,00 Euro höher als die BBMG oben). Sofern Sie sich für diese Variante ent- scheiden, bitten wir um entsprechende Information, da wir Sie dann bei der gesetzlichen Krankenkasse abmelden. Bitte übersenden Sie uns in diesem Falle die Mitteilung über die private Mitgliedschaft, versehen mit der Information, ob Sie die Gesamtbeiträge selber an die Krankenkasse zahlen (Selbst- zahler) oder ob dies über die Lohnabrechnung laufen soll (Firmenzahler).
Hinweis:
Wenn Sie sich freiwillig oder privat versichern, zahlen Sie Ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst, haben aber auch Anspruch auf Gewährung eines Arbeitgeberzu- schusses. Hierzu benötigen wir dann auch die jeweilige Mitgliedsbescheinigung
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf Telefon MG.: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 C/2.19 Stand 01/2017 Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht
www.innovaGmbH.net e-mail: info@innovaGmbH.net Seite 1 von 1


































































































   366   367   368   369   370