Page 415 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
C/4.2
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Lohn
Vertragsart
Wertpapier
Bausparen
Maximale Sparrate/Jahr
400 €
470 €
Zulagensatz
20 %
9%
Maximale Zulage/Jahr
80 €
42,30 €
Einkommensgrenze
Ledige
20.000 €
40.000 €
Verheiratete
17.900 €
35.800 €
unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermö- gensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers und an den 2009 neu eingeführten Mitarbeiterbeteili- gungsfonds. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist dabei noch nicht einmal, dass die Vermögensbeteili- gung zusätzlich zu ohnehin geschuldeten Leistungen gewährt wird. Somit darf die Beteiligung auch auf be- stehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Förderung allen Ar- beitnehmern offensteht, die mindestens ein Jahr im Be- trieb beschäftigt sind. Die Teilnahme an Mitarbeiterkapi- talbeteiligungen muss freiwillig sein. Nicht begünstigt sind Geldleistungen des Arbeitgebers zum Erwerb von Beteiligungen sowie der Erwerb von herkömmlichen Ak- tien- oder Mischfonds.
2.20.2 Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Hierbei erhalten Geringverdiener bis zu bestimmten Einkommensgrenzen eine Arbeitnehmer-Sparzulage, sofern sie den jeweiligen Höchstbetrag im Jahr sparen. Die Mittel kann der Arbeitgeber laut Vereinbarung oder Tarifvertrag zusätzlich zum normalen Gehalt extra aus- zahlen. Alternativ kann der Arbeitnehmer den Betrag vom eigenen Lohn abzweigen. Hier bleibt nichts steuer- frei, das Gehalt unterliegt ganz normal der Lohnsteuer. Die VL kann in direkte Beteiligungen am eigenen Be- trieb, aber auch in herkömmliche Aktienfonds oder Ge- nussscheine fließen. Alternativ kann auch ein Sparver- trag abgeschlossen werden.
Für VL liegt der Fördersatz bei 20 %, sofern sie in Be- teiligungen angelegt werden. Die Arbeitnehmer-Sparzu- lage wird gewährt, wenn bestimmte Einkommensgren- zen nicht überschritten werden. Die Förderung für Bau- sparverträge ist geringer.
Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresgehalt werden daher Werbungskosten, Sonder- ausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinder- freibeträge abgezogen. Der Arbeitnehmer darf also im Jahr deutlich mehr als 17.900 € bzw. 20.000 € verdie- nen, um noch in den Genuss der Zulage zu kommen. Private Kapitalerträge fließen ab 2009 nicht mehr in die Einkommensgrenze ein, weil diese bereits auf Ebene der Bank der Abgeltungsteuer unterliegen.
2.21 Trinkgelder
Ein Trinkgeld, das ein Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten erhält, ist in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Dies gilt auch für die Sozialversiche- rung. Das Trinkgeld muss freiwillig - ohne dass ein Rechtsanspruch besteht - und zusätzlich zu dem für die Arbeitsleistung geschuldeten Betrag gezahlt werden.
2.22 Warengutscheine
Gutscheine über Waren bzw. Dienstleistungen stellen typischerweise Sachbezüge dar. Sie sind mit dem übli- chen Verkaufspreis (Bruttowert) abzüglich eines pau- schalen Preisnachlasses von 4 % anzusetzen und kön- nen sogar außer Ansatz bleiben, wenn sie monatlich insgesamt 44 € nicht übersteigen.
Nur wenn die Warengutscheine vom Arbeitgeber freiwil- lig - und zusätzlich zum Arbeitsentgelt - gewährt wer- den, gehören sie nicht zum Arbeitsentgelt.
Tipp
Beide Zulagen gibt es nebeneinander, wenn zwei unter- schiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen be- spart werden. Damit ergibt sich eine maximale Sparrate von 870 € mit einer jährlichen Förderleistung von 122,30 €.
Tipp
Gefördert werden Personen im Rahmen eines gegenwärti- gen Dienstverhältnisses, also auch Aushilfskräfte und Mini- Jobber. Die Steuerfreiheit kann beim unterjährigen Arbeit- geberwechsel oder bei parallelen Arbeitsverhältnissen mehrfach in Anspruch genommen werden.
Hinweis zur Umsatzsteuer
Das dem Bedienungspersonal freiwillig gezahlte Trinkgeld gehört nicht zum Entgelt für die Leistungen des Unterneh- mers.
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