Page 608 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Führung eines Fahrtenbuches
C/4.4
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Lohn
sich für in den Folgejahren angeschaffte Kfz jährlich um
50 € pro kWh Speicherkapazität.
+ Gesetzliche Umsatzsteuer
= Maßgeblicher Listenpreis, abgerundet auf volle
100 €
Bei der Versteuerung nach dem Bruttolistenpreis spielt es keine Rolle, ob es beim Kauf einen hohen Rabatt gab, ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder die Vor- steuer geltend gemacht wurde.
Insbesondere bei älteren und damit schon fast abge- schriebenen Fahrzeugen kann der Betrag für die Pri- vatnutzung höher ausfallen als die tatsächlich entstan- denen Kfz-Kosten. Dann ist die Gewinnkorrektur auf die tatsächlich gebuchten Betriebsausgaben begrenzt (so- genannte Kostendeckelung).
6.3 Berechnung nach der Fahrtenbuchmethode
 Grundvoraussetzung ist ein für ein ganzes Jahr ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. Vom ers- ten Tag an sind sämtliche Fahrten ordnungsgemäß im Fahrtenbuch zu erfassen.
 Sämtliche Kosten für das betroffene Fahrzeug müs- sen separat aufgezeichnet und durch Belege nach- gewiesen werden.
 Grundlage ist ein nach den Gesamtkosten ermittel- ter Kilometersatz, der dann auf die privat gefahre- nen Kilometer und die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit anzuwenden ist.
 Für die Ermittlung der Gesamtkosten sind die Brut- towerte maßgebend. So ist etwa - anders als bei den Betriebsausgaben - die Abschreibung vom Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer zu berechnen.
 Bei Freiberuflern, die einer Schweigepflicht unterlie- gen (beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte), reicht im Fahrtenbuch die Angabe „Mandanten- bzw. Patien- tenbesuch“ als Reisezweck aus, wenn deren Name und Adresse in einem getrennt vom Fahrtenbuch geführten Verzeichnis festgehalten werden.
 Kleinere Aufzeichnungsmängel führen nicht generell dazu, dass das gesamte Fahrtenbuch verworfen wird. Es muss aber ansonsten plausibel sein und die zutreffende Aufteilung der Kosten gewährleisten. Allerdings erleichtert die exakte Führung in der Pra- xis den Umgang mit der Betriebsprüfung.
 Die gewählte Pauschal- oder Einzelnachweisme- thode gilt sowohl für die Ermittlung des Privatanteils als auch für die täglichen Fahrten von der Wohnung zur Arbeit. Für alle Fahrten kommt einheitlich pro Pkw entweder nur die Pauschalmethode oder die Einzelnachweismethode in Betracht.
 Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grund- sätzlich zu den beruflichen Reisen alle Angaben
enthalten und diese müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen. Es muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die Fahr- ten fortlaufend wiedergeben.
 Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch liegt vor, wenn Eintragungen regelmäßig Fehler und Wider- sprüche zu den übrigen Belegen aufweisen. Das gilt etwa bei regionalen Abweichungen der für bestimm- te Tage angegebenen Zielorte von den Tankquit- tungen.
 Eine mittels PC erzeugte Datei, an der später noch Veränderungen vorgenommen werden können, oh- ne dass die Reichweite dieser Änderungen in der Datei selbst dokumentiert und bei gewöhnlicher Einsichtnahme in die Datei offengelegt wird, stellt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar.
 Der Ausdruck einer Excel-Tabelle zum Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit der erforderlichen Fahrtenbuchangaben ist nicht geeignet.
6.4 Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Die Besteuerung des Privatanteils nach den tatsächli- chen Kosten ist zwar mühseliger, lohnt aber in vielen Fällen. Inhaltlich muss ein Fahrtenbuch mindestens fol- gende Angaben enthalten:
 Amtliches Kennzeichen, damit feststeht, für welches Fahrzeug das Fahrtenbuch geführt wird
 Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende je- der einzelnen betrieblich bzw. beruflich veranlassten Fahrt. Bitte beachten Sie:
o Ein Fahrtenbuch mit gerundeten Kilometeranga- ben ist nicht ordnungsgemäß.
o Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit ge- nügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.
o Bei gemischten Fahrten mit dienstlichen und pri- vaten Elementen muss der Kilometerstand vor und nach der privaten Unterbrechung aufge- zeichnet werden.
o FürPrivatfahrtengenügenKilometerangaben.
o Abkürzungen im Fahrtenbuch sind für häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder regel- mäßig wiederkehrende Reisezwecke erlaubt, wenn sie selbsterklärend sind.
 Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäfts- partner
 Grund der dienstlichen Fahrt, beispielsweise Kun- denbesuch oder betrieblicher Einkauf
 Ortsangabe, aus der sich der aufgesuchte Ge- schäftspartner zweifelsfrei ergibt
 Strecke bei Umwegfahrten
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf Telefon MG.: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 C/4.4 Stand 10.2013 Führung eines Fahrtenbuches
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