Page 609 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
P. 609

Führung eines Fahrtenbuches
C/4.4
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Lohn
Anstelle des Fahrtenbuchs kann ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden, wenn sich daraus dieselben Er- kenntnisse gewinnen lassen.
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist zulässig, wenn beim Ausdrucken nachträgliche Veränderungen der aufge- zeichneten Angaben technisch ausgeschlossen sind oder zumindest aber dokumentiert werden. Eine Zertifi- zierung durch die Finanzverwaltung gibt es für elektro- nisch geführte Fahrtenbuchsysteme nicht.
Das Fahrtenbuch kann nur berücksichtigt werden, wenn es für das gesamte Geschäftsjahr bei Selbständigen oder einen Veranlagungszeitraum bei Arbeitnehmern geführt wird. Lediglich bei einem Fahrzeugwechsel ist auch ein Methodenwechsel erlaubt.
Für eine Reihe von Berufen wie Monteur, Handelsver- treter, Kurierfahrer, Vertreter, Taxifahrer, Fahrlehrer und andere Berufstätige gibt es Aufzeichnungserleich- terungen, sofern sie regelmäßig aus beruflichen Grün- den große Strecken mit mehreren unterschiedlichen Reisezielen zurücklegen.
Die Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Tel.: 02161 551381 oder 0211 5285692 Rechtsstand: Oktober 2013
Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten- Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf Telefon MG.: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 C/4.4 Stand 10.2013 Führung eines Fahrtenbuches
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