Page 640 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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gewinne, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Zuvor wurden Spekulationsgeschäfte nicht gemeldet.
Sparer müssen bei seit Neujahr 2011 neu eingereichten Formularen zwingend ihre bundeseinheitliche Steuer- Identifikationsnummer (ID) angeben. Dadurch können Banken dem Finanzamt online gezielter mitteilen, wel- che Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne sie aufgrund vorliegender Freistellungsaufträge brutto ohne Abgel- tungsteuer ausbezahlen. Zuvor wurden hierdurch nur Name, Anschrift und Geburtsdatum des Anlegers sowie das Geldhaus bekannt. Durch die pro Jahr rund 60 Mil- lionen eingehenden Datensätze ist die Zuordnung auf den einzelnen Anleger schwierig. Mit der ID lassen sich die Kapitalerträge effektiv und zielgerichtet einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn ein Sparer bei verschiedenen Banken ein Freistellungsvo- lumen oberhalb der erlaubten 801 € pro Person angibt.
An Silvester 2010 vorliegende Freistellungsaufträge bleiben ohne ID zunächst bis Ende 2015 weiter wirk- sam. Damit Kreditinstitute die Nummern reibungslos einpflegen können, dürfen sie auf die Datenbank des Fiskus zugreifen und die ID ihrer Kunden abrufen. Zwar kann der Sparer diesem automatisierten Verfahren wi- dersprechen, doch dann wird sein Freistellungsauftrag 2016 wirkungslos und Abgeltungsteuer fällt ab dem ers- ten Euro Zinsen an.
4.2 Identifikationsnummer
Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer er- setzte 2009 bundeseinheitlich die vorherige Steuer- nummer und gilt von der Geburt ein Leben lang. Nach- dem das flächendeckende Nummernsystem eingeführt wurde, fällt es der Finanzverwaltung viel leichter, Steu- ersachverhalte zu ermitteln. So wird die Identifikations- nummer neben der Kontrolle von Renteneinkünften und vielen der Abgeltungsteuer unterliegenden Geldge- schäften auch bei der EU-Zinsrichtlinie verwendet.
Anleger mit ausländischem Wohnsitz müssen der Bank bereits seit 2004 dieses Merkmal zur Verfügung stellen. Deutsche Sparer waren mangels eigener Nummer zu- vor noch ausgenommen. Die Vorlage einer eindeutigen Identifikationsnummer wird zusätzlich dafür sorgen, dass Auswertungen und Suchläufe mittels EDV künftig noch genauer erfolgen können.
Zahlen Sparer aufgrund von geringem Gesamteinkom- men keine Steuer, erhalten sie auf Antrag eine Nicht- veranlagungsbescheinigung. Dann führt die Bank un- abhängig von der Höhe der Kapitalerträge keine Abgel- tungsteuer ein. Bislang wurde dies dem Finanzamt nicht gemeldet. Das ändert sich. Denn die Kreditinstitu- te müssen die Erträge mitteilen, die wegen dieser Be- scheinigung ohne Abgeltungsteuer ausbezahlt werden. Dies ermöglicht es den Finanzämtern, nachträglich zu überprüfen, ob die bei Beantragung dieses amtlichen
Die neuen Kontrollen bei Kapitalanlagen
Freibriefs gemachten Angaben zu den Kapitaleinkünf- ten zutreffend waren.
4.3 Erbschaftsteuer
Ein Bankgeheimnis im Todesfall gibt es bereits seit 1917 nicht mehr: Sämtliche Bankverbindungen wer- den transparent. Denn Banken und Versicherungen erfüllen gegenüber dem Finanzamt umfangreiche An- zeigepflichten. Gemeldet werden die Kontenstände vom Vortodestag inklusive aufgelaufener Erträge. Durch die Meldepflicht im Todesfall wird sichergestellt, dass Er- ben und sonstige Begünstigte zumindest mit dem zu- gewendeten Vermögen steuerlich erfasst werden. Beim Erblasser bilden die Mitteilungen den Einstieg in die Überprüfung vergangener Jahre.
Diese Meldungen müssen auch inländische Kreditin- stitute bezüglich ihrer ausländischen Zweignieder- lassungen vornehmen. Betroffen sind hiervon unselb- ständige ausländische Zweigniederlassungen, die wei- terhin unter der Oberleitung der deutschen Hauptnie- derlassung stehen. Somit müssen inländische Banken dem zuständigen Finanzamt auch die Vermögensstän- de der verstorbenen Kunden jenseits der Grenze mel- den.
4.4 Lebensversicherungen
Damit das Steuerdefizit bei ausländischen Lebensversi- cherungen geschlossen wird, kam es über Gesetzes- änderungen zu zwei neuen Kontrollen bei Policen jen- seits der Grenze. Diese Verträge werden weder von der EU-Zinsrichtlinie noch von der Abgeltungsteuer erfasst. Um dieses Defizit zu beseitigen, wurden zwei neue Maßnahmen eingeführt:
Inländische Versicherungsvertreter müssen die er- folgreiche Vermittlung einer Auslandspolice ab 2009 ans Finanzamt melden. Dies entfällt nur, wenn das Versicherungsunternehmen freiwillig über den Ab- schluss eines Vertrags informiert. Eine Missachtung dieser Mitteilungsverpflichtung wird als Ordnungs- widrigkeit geahndet.
Seit Anfang 2010 müssen inländische Niederlas- sungen eines ausländischen Versicherungsunter- nehmens Abgeltungsteuer ans Finanzamt abführen.
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Hinweis
Für den überlebenden Ehepartner kann sich hieraus be- sonderes Konfliktpotential ergeben. Er kann im Gegensatz zu den übrigen Erben eine Steuerhinterziehung begangen haben.
Merkblatt
Hinweis
Diese bislang eher unbeachtete oder gar unbekannte Pflicht wird einige Auslandsdepots enttarnen, deren Besit- zer sich hinsichtlich ihrer Anonymität sicher fühlten.