Page 807 - Betriebshandbuch ebook Julni2107
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Unternehmensformen: Die Steuerbelastung im Vergleich
F/4.5
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
betriebl. Steuern
1 Einführung
Der Wunsch nach Unabhängigkeit, eine gute Ge- schäftsidee, die Abkehr von der Arbeitnehmereigen- schaft, aber auch Arbeitslosigkeit oder die Aussicht, ein höheres Einkommen zu erzielen, sind oft Ausgangs- punkt für die Gründung einer neuen Existenz als selb- ständiger Unternehmer. Der Erfolg hängt meist von der Sorgfalt bei der Gründung sowie dem Vorhandensein von fachlichem und betriebswirtschaftlichem Know-how ab. Dazu gehören auch Kenntnisse über steuerrechtli- che Regelungen.
Denn anders als Arbeitnehmer müssen Selbständige nicht nur eine Reihe neuer Pflichten gegenüber dem Fi- nanzamt erfüllen - von der Erstellung der Buchhal- tungsunterlagen bis hin zur Abgabe vom Umsatzsteu- ererklärungen -, sie müssen zuvor auch die richtige Un- ternehmensform finden. Diese Entscheidung ist nicht nur steuerlich, sondern auch in Hinsicht auf Haftungs- fragen von Bedeutung. So werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften vom Fiskus anders be- handelt als beispielsweise die GmbH. Schließen sich mehrere Personen zur Existenzgründung zusammen, sind steuerliche Auswirkungen sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch der der einzelnen Beteiligten zu untersuchen.
Dieses Merkblatt soll Sie über die Unterschiede in der Steuerbelastung bei der Wahl der Unternehmensrechts- form informieren.
2 Start in die Selbständigkeit
Bei einer Neugründung haben Existenzgründer den Vorteil, dass sie ihr Geschäft vom Start weg nach ihren eigenen Vorstellungen planen und ausrichten können. Dafür besteht der Nachteil, dass der künftige Erfolg un- sicher ist, da Berechnungen und Einkommenserwar- tungen nur auf geschätzten Prognosen basieren. An- ders sieht es bei der Übernahme oder der Beteiligung an einem bereits bestehenden Geschäft aus, denn hier liegen bereits aussagekräftige Zahlen aus der Vergan- genheit vor. Hinzu kommen zumeist ein bestehender Kundenstamm, vorhandene Betriebs- und Geschäfts- einrichtungen sowie erfahrene Mitarbeiter.
Unabhängig von den Startvoraussetzungen sollten Sie vor Beginn der gewerblichen oder freiberuflichen Tätig- keit Kalkulationen durchführen, um sich einen ersten Überblick über entstehende Kosten sowie mögliche Er- träge und damit über die potentiellen Gewinnaussichten zu verschaffen. Erst eine solche grobe Planrechnung gibt Auskunft darüber, ob sich die Geschäftsidee wirt- schaftlich überhaupt realisieren lässt. Sie sollte neben der Auflistung der betrieblichen Fixkosten - wie Miete, Strom, Telefon, Kreditzinsen, Löhne, Bürobedarf, Kfz- Kosten, zusätzlicher Versicherungsbedarf - auch die
künftig anfallenden Gewerbe-, Körperschaft- und/oder Einkommensteuern auf die betrieblichen Gewinne be- rücksichtigen. Erst danach können Sie entscheiden, ob der erwartete Nettogewinn aus der geplanten neuen Existenz den berechneten Bedarf auf Dauer decken kann.
3 Erster Umgang mit dem Finanzamt
Bevor selbständige Berufsstarter mit der Umsetzung ih- rer neuen Existenzpläne beginnen, müssen sie eine Reihe von Behörden kontaktieren. Dazu gehört auch das Finanzamt. Unternehmer, die ein Gewerbe anmel- den, erhalten nach der Gewerbeanmeldung von dort automatisch einen „Fragebogen zur steuerlichen Er- fassung“. Unternehmer, die einem freien Beruf nach- gehen, müssen dagegen selbst Kontakt mit dem Fi- nanzamt aufnehmen und sich einen Fragebogen zu- senden lassen. In diesem Bogen müssen Selbständige Angaben zu ihren erwarteten Umsätzen und Gewinnen machen. Diese Informationen sind für die steuerliche Einordnung der geplanten Tätigkeit wichtig.
Nach der Bearbeitung teilt das Finanzamt dem Gründer eine Steuernummer zu. Anhand der Angaben zum vor- aussichtlichen Gewinn berechnet es beim Einzelunter- nehmer und dem Personengesellschafter
 die vierteljährlichen Vorauszahlungen für Einkom- men- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag auf den anteiligen Gewinn und
 den Gewerbesteuermessbetrag, worauf die Ge- meinde dann den Hebesatz für die Gewerbesteuer anwendet.
Bei der GmbH als Kapitalgesellschaft läuft dies etwas anders; hier geht es um
 die Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das Einkommen der Ge- sellschaft und
 die Gewerbesteuer wie beim Einzelunternehmen.
 Sind Gewinnausschüttungen an die Beteiligten ge- plant, muss die GmbH aus diesen Abgeltungsteuer einbehalten und abführen, so dass hier keine Vor- auszahlungen ans Finanzamt anfallen.
Hinweis
Hilfreich ist die Förderdatenbank www.startothek.de als On- line-Informationssystem für Existenzgründer. Über dieses Portal können Sie gründungsrelevante Vorschriften zur Wahl der Rechtsform finden, denn informiert wird unter an- derem auch über das Gewerbe-, Gesellschafts-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. So erhalten Sie erste Infor- mationen als Grundlage für ein steuerliches Beratungsge- spräch mit uns.
© Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH Mönchengladbach • Düsseldorf
Telefon MG.: 02161 551381 Telefon Düsseldorf: 0211 5285692 Fax: 02161 551385 F/4.5 Stand 09.2011 Unternehmensformen: Die Steuerbelastung im Vergleich
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