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Das Insolvenzverfahren
I/4.4
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Insolvenz
Das Insolvenzverfahren
1. Was versteht man unter einem Insolvenzverfahren?
Eine Insolvenz bedeutet, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen kann (Lat. solvere – lösen).
Zu Beginn eines jeden Insolvenzverfahrens steht der Insolvenzantrag, der sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger gestellt werden kann (§ 13 InsO).Das zuständige Insolvenzgericht muss nun prüfen, ob genug Insolvenzmasse vorhanden ist, um einen Teil der Gläubiger zu befriedigen und entstehende Kosten zu decken. Bis zur Prüfung können vorläufige Maßnahmen ergriffen werden, z.B. einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen oder einen vorläufigen Gläubigerausschuss benennen. (§21 InsO).
Nach eingehender Prüfung aller erforderlichen Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wird das Verfahren durch das Insolvenzgericht eröffnet. Der ernannte Insolvenzverwalter erhält das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse. ( § 80 InsO.) und verteilt diese nach Abzug der Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz an die Gläubiger.
2. Insolvenzverfahren versus Eigenverwaltung.
Bei der Eigenverwaltung in der Insolvenz, bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner. Sie geht also nicht auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), sondern es wird nur ein sogenannter Sachwalter zur Aufsicht beiseite gestellt.
Die Eigenverwaltung bedarf des Antrages des Schuldners beim Insolvenzgericht. Die Eigenverwaltung darf nicht zum Nachteil der Gläubiger sein und muss vom vorläufigen Gläubigerausschuss unterstützt werden (§270 InsO).
Die Vorteile der Eigenverwaltung liegen darin, dass die Geschäftsführung den Geschäftsbetrieb selbstständig aufrechterhalten kann. Sie kann unabhängig vom Insolvenzverwalter agieren und in direkten Kontakt mit Kunden und Lieferanten treten.
Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung setzt somit nach Außen deutliche Signale des Neubeginns und nicht des Zusammenbruchs.
Die Innova hat verschiedene Verfahren in Eigenverwaltung erfolgreich abgewickelt. Wir informieren Sie gerne über Einzelheiten.
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