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Das Insolvenzverfahren
I/4.4
inno:va Steuerberatungsgesellschaft mbH
Insolvenz
10. Weiterführung des Unternehmens nach Insolvenzantrag.
In vielen Fällen wird das Unternehmen nach Stellung des Insolvenzantrages fortgeführt. Eine besondere Stellung hat hier die Eigenverwaltung mit dem Ziel der nachhaltigen Sanierung. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt dann nicht die Führung des Unternehmens, hier wird dem Schuldner als Aufsichtsperson ein Sachwalter zur Seite gestellt.
11. Rückgabe von Eigentum.
Wird die Rückgabe von Eigentum aus einem Unternehmen gefordert, muss Kontakt zum Insolvenzverwalter hergestellt werden und ein entsprechender Nachweis über das Eigentum erbracht werden.
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