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TECHNIK
         RUBRIK


         GEMEINSAME DROHNEN-





         ENTWICKLUNG CH-USA









          Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) und
          die amerikanischen Luftfahrtbehörden
          wollen künftig im Bereich der Entwicklung
          von Drohnen  zusammenarbeiten. Dabei
          sollen auch Sicherheitsstandards von un-
          bemannten Flugsystemen entstehen.



          > Von Oliver Meier




         Mit der Absicht, die sichere Integration der Drohne in den
         Luftraum zu erleichtern, werde nun ein dichter Austausch an
         Ideen, Mitarbeitern und Informationen zwischen den Län-
         dern stattfinden. Die Zivilluftfahrtbehörden der Schweiz und
         der USA haben vor, gemeinsame Projekte und Initiativen zu
         lancieren, welche hinsichtlich des Betriebes von Drohnen von
         beidseitigem Interesse seien.


         TROTZ UNTERSCHIEDEN VERSTÄRKTE
         ZUSAMMENARBEIT

         Dabei sehe das Bazl ein, dass die Länder durchaus auch „er-
         hebliche Unterschiede“ zueinander aufweisen. Dennoch sei
         diese Zusammenarbeit ein enormer Vorteil, da die Zivilluft-
         fahrtbehörden vor ähnlichen Herausforderungen stünden.
         Das Bazl schreibt dazu: „Beide Nationen verfügen über höchst
         innovative Branchen, welche den Luftraum für neuartige
         Flugbetriebsarten nutzen wollen. Der Austausch über die Be-
         wältigung gemeinsamer Herausforderungen aus unterschied-
         lichen Perspektiven und mit unterschiedlichen Ansätzen stellt
         für beide Seiten einen Gewinn dar.“

         ZIEL: FERNIDENTIFIZIERUNG
         Zudem zeigt sich das Bazl zuversichtlich, dass die Zusammen-
         arbeit wertvolle Fortschritte ergeben wird: So wird auch die
         Fernidentifizierung erwähnt – die „Fähigkeit von Drohnen,
         im Flug Informationen auszusenden, welche ihre Identifizie-
         rung durch Dritte ermöglichen.“ Diese Funktion könnte nicht
         nur zu einem sicheren Betrieb von Drohnen, sondern auch
         zu deren Wirksamkeit in der Luftraumüberwachung führen.
         Auch könnte dies eine bessere Aufsicht und die Durchsetzung
         geltender Rechtsbestimmungen bewirken.




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