Page 4 - Rechte und Pflichten des FW Angehörigen
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           Pflichten des Feuerwehr Mitgliedes









                  an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Aus- und
                   Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und den dort


                   ergangenen Weisungen nachzukommen





                  bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall

                   geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten





                  Anweisungen des Wehrführers oder zuständigen Vorgesetzten

                   zu befolgen (insbesondere UVV; Dienstvorschriften)






                  pro Jahr mindestens 40 Stunden Fortbildung zu leisten,
                   welche in der arbeitsfreien Zeit der Kameraden durchzuführen ist







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