Page 4 - Rechte und Pflichten des FW Angehörigen
P. 4
feuerwehr
Pflichten des Feuerwehr Mitgliedes
an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und den dort
ergangenen Weisungen nachzukommen
bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall
geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten
Anweisungen des Wehrführers oder zuständigen Vorgesetzten
zu befolgen (insbesondere UVV; Dienstvorschriften)
pro Jahr mindestens 40 Stunden Fortbildung zu leisten,
welche in der arbeitsfreien Zeit der Kameraden durchzuführen ist
18.03.2021
4