Page 5 - Rechte und Pflichten des FW Angehörigen
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feuerwehr




           Ordnungswidrigkeiten









                  Bei Verletzung der Dienstpflicht kann eine Ermahnung oder
                   schriftlicher Verweis des Wehrführers erfolgen






                  Wer an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder

                   sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen nicht


                   teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt

                   kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 € belangt werden (ThürBKG)























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