Page 5 - Rechte und Pflichten des FW Angehörigen
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feuerwehr
Ordnungswidrigkeiten
Bei Verletzung der Dienstpflicht kann eine Ermahnung oder
schriftlicher Verweis des Wehrführers erfolgen
Wer an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder
sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen nicht
teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt
kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 € belangt werden (ThürBKG)
18.03.2021
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