Page 14 - Zivil- und Katastrophenschutz
P. 14

feuerwehr





           Feststellung/Bekanntgabe einer Katastrophe








           Die untere Katastrophenschutzbehörde


           (Oberbürgermeister/Landrat) stellt den Eintritt und das Ende

           einer Katastrophe fest und teilt dies unverzüglich den


           übergeordneten Katastrophenschutzbehörden mit.









           Die Feststellung soll der Öffentlichkeit in geeigneter Weise

           bekannt gegeben werden.


















                                                                                       18.03.2021
                                                                                                                                       14
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19