Page 14 - Zivil- und Katastrophenschutz
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feuerwehr
Feststellung/Bekanntgabe einer Katastrophe
Die untere Katastrophenschutzbehörde
(Oberbürgermeister/Landrat) stellt den Eintritt und das Ende
einer Katastrophe fest und teilt dies unverzüglich den
übergeordneten Katastrophenschutzbehörden mit.
Die Feststellung soll der Öffentlichkeit in geeigneter Weise
bekannt gegeben werden.
18.03.2021
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