Page 26 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
P. 26
feuerwehr
Beförderungsvoraussetzungen nach ThürOrgVO
Feuerwehrmann-Anwärter/-in während/bis zum AbschlussTruppmannausbildung
Feuerwehrmann/-frau Abschluss Truppmannausbildung
Oberfeuerwehrmann/-frau 5 Jahre Feuerwehrmann/-frau oder
Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für
Sonderfunktion
Hauptfeuerwehrmann/-frau 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/frau oder
Truppführerausbildung
Löschmeister/-in 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau
mit Truppführerausbildung oder
Gruppenführerausbildung
18.03.2021
26