Page 26 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
P. 26

feuerwehr





           Beförderungsvoraussetzungen nach ThürOrgVO









    Feuerwehrmann-Anwärter/-in               während/bis zum AbschlussTruppmannausbildung



    Feuerwehrmann/-frau                                       Abschluss Truppmannausbildung



    Oberfeuerwehrmann/-frau                                   5 Jahre Feuerwehrmann/-frau oder
                                                              Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für

    Sonderfunktion


    Hauptfeuerwehrmann/-frau                                  5 Jahre Oberfeuerwehrmann/frau oder

    Truppführerausbildung



    Löschmeister/-in                                          10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau
                                                              mit Truppführerausbildung oder
                                                              Gruppenführerausbildung











                                                                                       18.03.2021
                                                                                                                                       26
   21   22   23   24   25   26   27   28