Page 27 - Grundausbildung - Rechtliche Grundlagen
P. 27
feuerwehr
Beförderungsvoraussetzungen nach ThürOrgVO
Oberlöschmeister/-in 10 Jahre Löschmeister/-in oder Ausbildung zum
Zugführer/-in
Brandmeister/-in 10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit
Gruppenführerausbildung oder 5 Jahre
Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder
Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Oberbrandmeister/-in 10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung
oder 5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als
Führer/-in von Verbänden
Hauptbrandmeister/-in 10 Jahre Oberbrandmeister/-in und Ausbildung als
Führer/-in von Verbänden
18.03.2021
27