Page 32 - Wertach/9/Living
P. 32

WERTACH / 9 /  LIVING





                                                                 Die baubeschreibung



         Grundlage der Ausführung bilden die aktuell bekannten und anerkannten Regeln der Bautechnik, sowie die nachstehende Baubeschreibung
                                              zum Zeitpunkt der Baueingabe, jedoch nicht zum Zeitpunkt der Übergabe.
       1.    Vorbemerkung
       Das Bauwerk wird in handwerklich solider Ziegel-Massivbauweise unter Beachtung und Einhaltung der anerkannten Regeln und Normen,
       Technik, der einschlägigen Bauvorschriften sowie der statischen Anforderung errichtet. Hierfür wurden und werden in der Planungs- und
       Ausführungsphase Fachleute für Schall- und Brandschutz, Statik, Gebäude-, Elektro- und Haustechnik, Ver- und Entsorgung sowie
       Wärmeschutz beteiligt.        Die Häuser entsprechen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und werden dem KFW 40 Standard (Stand 31.12.2021)
       entsprechenD errichtet.

       Schallschutz: Für den Schallschutz zu fremden Nutzungseinheiten und gegen AuSSenlärm gelten die Anforderungen nach DIN 4109. Die
       vereinbarten Anforderungen gelten auch dann, wenn durch die gewählte Baukonstruktion ein höherer Schallschutz erreicht werden kann.
       Die vereinbarten Regelungen entsprechen einem baulichen Standard, bei dem die Bewohner bei üblichem rücksichtsvollem Wohnverhalten im
       Allgemeinen Ruhe finden können. Davon unabhängig kann nicht ausgeschlossen werden, dass keine Geräusche von auSSen oder benachbarten
       Räumen mehr wahrgenommen werden. Dies betrifft insbesondere laute NutzergeräuschE wie das Spielen von Musikinstrumenten, Kinder oder
       Partygeräusche, Betätigung von selbstschlieSSenden Wohnungseingangstüren oder lauten Gehgeräuschen. Für die Sicherstellung des
       Schallschutzes müssen alle relevanten Bauteile regelmäSSig kontrolliert und gewartet werden. Dies gilt insbesondere für die Türen und
       Fenster.

       Folgende Werte als Auszug aus der DIN 4109 Beiblatt 2 gelten als vereinbart:
       Luftschallschutz:
       Wohnungstrenndecken R'w ≥ 55 dB
       -     Decken über Keller, Tiefgaragen und Hausflure R'w ≥ 55 dB
       -     Wohnungstrennwände R'w ≥ 55 dB
       -     Trennwände zu Treppenhäusern und Fluren R'w ≥ 55 dB
       -     Wohnungseingangstüren R'w ≥ 37 dB
       -     Trittschallschutz: Wohnungstrenndecken L'nw ≤ 46 dB
       -     Decken über Keller, Decken über Tiefgaragen L'nw ≤ 46 dB
       -     Treppenläufe und Treppenpodeste L'nw ≤ 46 dB
       Daneben gelten entsprechend DIN 4109-1/2018 folgende Anforderungen für besondere Bauteile:
       -     Balkone L'nw ≤ 58 dB
       -     Aufzugsschächte R'w ≥ 57 dB
       Für Geräusche aus haustechnischen Anlagen gelten folgende Anforderungen als Auszug der DIN 4109-1 als vereinbart:
       -     Fremde Wasserinstallationen/sonstige haustechnische Anlagen: LAFmax,n ≤ 30 dB(A)
       -     Lufttechnische Anlagen im eigenen Wohnbereich: LAFmax,n ≤ 30 dB(A)
       Brandschutz: Die Ausführung entspricht den Bestimmungen des konstruktiven Brandschutzes bzw. dem genehmigten Brandschutzkonzept.
   27   28   29   30   31   32   33   34   35   36   37