Page 38 - Präsentation MFH
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WERTACH / 9 /  LIVING





                                                                 Die baubeschreibung

       31.     Aussenanlagen
       Die Gärten und Freiflächen werden mit ortsvorhandenem Humus planiert. Die Rasensaat und das Bepflanzen der Außenanlagen obliegen dem Käufer. Die
       Einfriedung zur Straße und zwischen den neuen Grundstücken erfolgt mit einem Metallzaun. Zufahrten und Stellplätze werden gepflastert. Die Terrasse
       erhält einen Betonplattenbelag. Für die Gemeinschaftsmüllbehälter werden in separat ausgewiesenen Flächen oberirdische Abstellmöglichkeiten
       geschaffen.
       32.     Hausschließanlage
       Die Gebäude werden mit einer zentralen Schließanlage versehen. Jede Wohnung erhält 3 Wohnungsschlüssel sowie zwei Briefkastenschlüssel.

       33.     Tiefgarage und Außenstellplätze
       Die Tiefgarage erhält ein elektrisches Sektionaltor mit Funksender. Der Boden in der Tiefgarage wird betoniert. Die Stellplätze werden farblich markiert.
       Jeder Stellplatz erhält einen Handsender zum Öffnen des Tores.
       34.     Sonstiges
       Die Darstellung der Pflanzungen, Wege und sonstige Außenanlagen ist unverbindlich. Die in den Ansichten, Perspektiven und Grundrissen gezeigten Pflanzen,
       Möbel und Sonnenschutzanlagen sind im Kaufpreis nicht enthalten. Alle Maßangaben sind Ca.-Angaben und geben Rohbaumaße wieder.  Es wird darauf
       hingewiesen, dass ggf. Installationsschächte, Rohrverkleidungen und Vorwandmontagen eingebaut werden, die nicht in den Plänen dargestellt sind.
       Änderungen aufgrund konstruktiver, statischer, gestalterischer oder bauaufsichtlicher Erfordernisse / Auflagen bleiben vorbehalten. Die
       Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Objektes. In Bauteilen, Putzen, Belägen usw. können aufgrund der
       bauphysikalischen Eigenschaften Haarrisse bis 0,2mm entstehen. Diese stellen keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsanspruchs dar. Elastische
       Verfugungen sowie Anstriche, insbesondere für Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind (z.B. Haustüre, Holzteile, Außenputz…..), sind Wartungsarbeiten in
       entsprechenden Zeitabständen nach Vorgaben der Hersteller auch innerhalb der Gewährleistungszeit des Bauträgers durch die Hauseigentümer
       durchzuführen. Änderungen der Ausstattung sind möglich. Die Änderungen sind schriftlich vor Vertragsabschluss festzuhalten und in den Bauvertrag
       aufzunehmen.  Die Preisabstimmung und die Ausführung der Sonderwünsche werden direkt zwischen dem Einzelunternehmer und dem Erwerber abgewickelt. Die
       Käufer können sich bei den Vertragshändlern Bodenbeläge und Fliesen innerhalb der genannten Bruttopreise frei auswählen. Bei einer Auswahl des Käufers
       unter den angegeben Materialpreisen können keine Vergütung der Differenz erfolgen. Mehrkosten werden direkt mit dem Vertragshändler abgerechnet.
       Sonderwünsche können nur dann berücksichtigt werden, wenn dadurch der Baufortschritt weder gehemmt noch in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
       Sonderwünsche welche direkt mit der Ausführenden Firma vereinbart wurden werden bei der Abnahme nicht berücksichtigt.  Die Wohnungen werden besenrein
       übergeben.
       35.     Zahlungsplan nach Baufortschritt - zuzüglich eventueller Sonderwünsche
       1. Zahlung          30%      v.H. nach  Beginn der Erdarbeiten
       2. Zahlung          35%      v.H. nach  Rohbaufertigstellung einschl. Zimmererarbeiten
       3. Zahlung          5,6%     v.H. nach  Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
       4. Zahlung          14,7%    v.H. nach  Fertigstellung der Rohinstallation der Sanitär-,
                                              Elektro u. Heizungsanlagen, Fenstereinbau einschließlich der Verglasungen der Estrich- und Fassadenarbeiten
                                              inkl. Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
       5. Zahlung          11,2%    v.H. nach  Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
                                              und Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe
       6. Zahlung          3,5%     v.H. nach  vollständiger Fertigstellung
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