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Zulässiges
        Zulässiges
        Zulässiges                                                                        TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
        Zulässiges Gewicht







                                                Wichtige Informationen
                    Das Gewicht spielt bei der Auswahl Ihres Freizeitfahrzeugs (Reisemobil, Kastenwagen) eine ebenso wichtige Rolle
                    wie der Grundriss und das Design. Für jedes Reisemobil gilt ein Höchstgewicht, das bei der Nutzung auf der Straße
                    nicht überschritten werden darf. Nachstehend finden Sie einige Informationen, mit denen Sie die Konfiguration Ihres
                    Fahrzeugs aus den Modellen unserer Produktreihen entsprechend den Gewichtsbeschränkungen auswählen können.
                    Diese Informationen beruhen auf den Definitionen, die in Anhang XIII, Teil 2 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN, Abschnitt
                    A, der Verordnung 2021/535 enthalten sind.








        1. ZULÄSSIGES GESAMTGEWICHT                           2. Betriebsleergewicht
        Die Höchstmasse oder das höchste zulässige Gesamtgewicht wird vom   Das Betriebsleergewicht des Fahrzeugs umfasst die Fahrzeugstruktur, die
        Hersteller angegeben und entspricht dem höchsten zulässigen Gewicht des   Möbel, die Standardausrüstung gemäß den Spezifikationen des Herstellers,
        Fahrzeugs bei seiner Verwendung auf der Straße. (Zum Beispiel: 3 500 kg   die zu mindestens 90 % gefüllten Tanks (Kraftstoff und Flüssigkeit) und eine
        oder 4 400 kg). Berücksichtigt wird dabei das Gewicht des Fahrzeugs, der   Pauschalmasse von 75 kg für den Fahrer. Die zulässige Toleranz beläuft sich
        Insassen, der eventuellen Ausrüstungsgegenstände sowie die Ladekapazität.   auf ±5 %. Wir empfehlen Ihnen, diese Toleranz bei der Konfiguration Ihres
                                                              Fahrzeugs und der Wahl der optionalen Ausstattung zu berücksichtigen, um
        Diese Werte sind den technischen Eigenschaften zu entnehmen.  das Risiko einer Unterschreitung der Mindestnutzlast zu vermeiden (siehe
                                                              Punkt 4 unten).
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