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Zulässiges
        Zulässiges
        Zulässiges                                                                        TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
        Zulässiges Gewicht




        3. ANZAHL DER PASSAGIERE                              5. DAS GEWICHT DER OPTIONEN

        Die Anzahl der bei der Benutzung im Straßenverkehr zulässigen Sitze   Die vom Hersteller bestimmten Gewichte für optionale Ausstattungen sind
        (ohne Fahrer) wird vom Hersteller in der Typgenehmigung entsprechend   Werte, die durch die Konfiguration des Modells bedingt sind und die maximale
        der gewählten Fahrzeugkonfiguration und der sich daraus ergebenden   Masse von Ausstattungen darstellen, die als Option bestellt werden können.
        Nutzlast festgelegt.                                  Diese Grenzwerte sollen die minimale Nutzlastkapazität gewährleisten, die
                                                              noch für die Beladung des Fahrzeugs (Gepäck, Geschirr usw.) verbleibt.

        4. DIE NUTZLAST                                       Wenn die Gesamtmasse der Sonderausstattung den vom Hersteller
        Für Wohnmobile schreibt das EU-Recht eine Mindestnutzlast von 10   festgelegten Wert überschreitet, ist der Hersteller gezwungen, die Anzahl
        kg multipliziert mit der Summe der maximalen Anzahl der Passagiere,   der zusätzlichen Sitzplätze bei der Nutzung im Straßenverkehr (oder die
        des Fahrers und der Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern vor.   Anzahl der im Fahrzeugschein angegebenen Plätze) zu reduzieren oder die
                                                              Sonderausstattung zu entfernen.
        Für ein Wohnmobil mit einer Länge von 7 Metern und 4 zugelassenen Sitzen
        (einschließlich Fahrer) beträgt die Mindestnutzlast also beispielsweise
        10 kg* (4+7) = 110 kg.








                  Andere Zubehörteile, die vom Händler oder von Ihnen persönlich eingebaut werden, sind nicht Teil der ursprünglichen
                  Sonderausstattung und werden ohne jedwede Haftung des Herstellers auf die Nutzlast angerechnet.






        * Max Zuggesamtgewicht, kann je nach Trägerfahrzeug abweiche
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