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Zulässiges
Zulässiges
Zulässiges TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN
Zulässiges Gewicht
3. ANZAHL DER PASSAGIERE 5. DAS GEWICHT DER OPTIONEN
Die Anzahl der bei der Benutzung im Straßenverkehr zulässigen Sitze Die vom Hersteller bestimmten Gewichte für optionale Ausstattungen sind
(ohne Fahrer) wird vom Hersteller in der Typgenehmigung entsprechend Werte, die durch die Konfiguration des Modells bedingt sind und die maximale
der gewählten Fahrzeugkonfiguration und der sich daraus ergebenden Masse von Ausstattungen darstellen, die als Option bestellt werden können.
Nutzlast festgelegt. Diese Grenzwerte sollen die minimale Nutzlastkapazität gewährleisten, die
noch für die Beladung des Fahrzeugs (Gepäck, Geschirr usw.) verbleibt.
4. DIE NUTZLAST Wenn die Gesamtmasse der Sonderausstattung den vom Hersteller
Für Wohnmobile schreibt das EU-Recht eine Mindestnutzlast von 10 festgelegten Wert überschreitet, ist der Hersteller gezwungen, die Anzahl
kg multipliziert mit der Summe der maximalen Anzahl der Passagiere, der zusätzlichen Sitzplätze bei der Nutzung im Straßenverkehr (oder die
des Fahrers und der Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern vor. Anzahl der im Fahrzeugschein angegebenen Plätze) zu reduzieren oder die
Sonderausstattung zu entfernen.
Für ein Wohnmobil mit einer Länge von 7 Metern und 4 zugelassenen Sitzen
(einschließlich Fahrer) beträgt die Mindestnutzlast also beispielsweise
10 kg* (4+7) = 110 kg.
Andere Zubehörteile, die vom Händler oder von Ihnen persönlich eingebaut werden, sind nicht Teil der ursprünglichen
Sonderausstattung und werden ohne jedwede Haftung des Herstellers auf die Nutzlast angerechnet.
* Max Zuggesamtgewicht, kann je nach Trägerfahrzeug abweiche
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