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Die Kernenergie soll durch erneuerbare Energien abgelöst werden. Dazu braucht es auch eine
höhere Energieeffizienz. Grafik: Faktor Verlag/Quelle: Energierecht)
Ausstieg aus der Kernenergie
Eine wesentliche Massnahme der Energiestrategie 2050 ist der Ausstieg aus der
Kernenergie. Mit der Annahme des Energiegesetzes 2017 dürfen keine neuen
Kernkraftwerke (KKW mehr bewilligt werden. Ebenfalls verboten sind
grundlegende Änderungen an bestehenden KKW.
Keine Laufzeitbeschränkung für Schweizer KKW
Die Laufzeit der Kernkraftwerke ist durch das Gesetz aber nicht auf ein konkretes
Datum beschränkt worden: Sie dürfen noch so lange betrieben werden, wie sie
sicher sind. Zuständig für die Beurteilung der Sicherheit ist das Eidgenössische
Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI. Für die Abschaltung eines Kraftwerks können
allerdings auch wirtschafltiche Gründe ausschlaggebend sein – so geschehen
2019, als das KKW Mühleberg vom Netz genommen wurde.
Diskussionen um neue KKW
Unter dem Eindruck der Nuklearkatastrophe von Fukushima votierte die Mehrheit
der Schweizer Stimmbevölkerung für den Ausstieg aus der Kernkraft. Heute
fordern vor allem bürgerliche Stimmen den Bau neuer Kernkraftwerke, um die
künftige Energieversorgung sicherzustellen. Auch in anderen europäischen
Ländern wie Frankreich und England erlebt die Atomkraft eine Renaissance. Dort