Page 7 - 00 Energiestrategie 2050 Gesamtdokumentation 1.pdf
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werden seit einigen Jahren neue Reaktoren geplant oder bereits gebaut. Ebenfalls
              bemerkenswert: Die EUKommission hat Ende 2021 vorgeschlagen, Investitionen
              in die Kernkraft als «grün» zu bezeichnen. In der Schweiz aber ist die

              Strombranche gegen den Bau neuer KKW. Die Kernkraft sei schlicht zu teuer,
              erklärte zum Beispiel Axpo-Chef Christoph Brand im Oktober 2021. «Und selbst
              wenn man heute ein neues AKW bauen wollte, dauert das zu lange. Für die
              anstehenden Versorgungsengpässe könnte es keinen Beitrag leisten», sagte

              Michael Wider, Präsident des Verbandes der Schweizerischen
              Elektrizitätsunternehmen (VSE, im SonntagsBlick.



                           Selbst wenn man heute ein neues AKW
              «         bauen wollte, dauert das zu lange. Für die                                     »


                       anstehenden Versorgungsengpässe könnte

                                       es keinen Beitrag leisten.



                                              Michael Wider, Präsident VSE



              Ausbau der erneuerbaren Energien


              Eine zweite Kernmassnahme der Energiestrategie 2050 ist der Ausbau der neuen
              erneuerbaren Energien neben der Wasserkraft. Bis ins Jahr 2035 soll im Vergleich
              zu 2018 rund dreimal so viel Strom vor allem aus Sonne und Wind produziert

              werden. Dafür hat der Bund den Netzzuschlag, den Konsumenten auf ihren
              Strompreis bezahlen, per Januar 2018 von 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde
              erhöht. So hat er mehr Geld zur Verfügung, um erneuerbare Energien aus Sonne,

              Wind, Biomasse, Geothermie sowie Wasser zu fördern.


              Einmalvergütung statt KEV


              Nebst der Anpassung des Netzzuschlags umfasst das Förderpaket für erneuerbare
              Energien einige weitere wichtige Massnahmen. So wurde zum Beispiel der

              Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV neu geregelt, damit selbst
              produzierter Strom auch an benachbarte Grundeigentümer oder Mieter
              abgegeben werden kann. Angepasst wurde ferner die Einspeisevergütung für
              erneuerbare Energien. Das Einspeisevergütungssystem (KEV ist nicht mehr

              kostendeckend und läuft Ende 2022 aus. Wer eine Photovoltaikanlage installieren
              lässt, profitiert stattdessen von einer Einmalvergütung (EIV. Diese deckt ungefähr
              30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Zuständig für die
              Abwicklung der Förderprogramme ist nicht mehr Swissgrid, sondern deren

              eigenständige Tochtergesellschaft Pronovo. Auf ihrer Website stehen
              weiterführende Informationen und die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
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