Page 658 - Genesis GV60 Manuel
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Notsituationen




        Das fahrzeugeigene eCall-System auf   Europaweites eCall-System
        112-Basis ist konzipiert, um sicherzustellen,
        dass Daten im internen Speicher des
        Systems automatisch und kontinuierlich
        entfernt werden.
        Die Standortdaten des Fahrzeugs werden
        ständig im internen Speicher des Systems
        überschrieben, so dass immer maximal die
        letzten drei aktuellen Fahrzeugstandorte
        gespeichert sind, die für die normale
        Funktion des Systems erforderlich sind.
        Das Protokoll der Aktivitätsdaten im
        fahrzeugeigenen eCall-System auf 112-Basis                  O JWEV 091049L
                                                                    OJWEV091049L
        wird nicht länger als für die Abwicklung   Im Fahrgastraum angebrachte Elemente des
        des eCall-Notrufs notwendig und in jedem   europaweiten eCall-Systems:
        Fall nicht länger als 13 Stunden ab Initiieren
        des eCall-Notrufs gespeichert. Zusätzliche   (1)  SOS-Taste
        Anmerkungen (falls zutreffend): Nicht   (2)  LED
        zutreffend
                                            SOS-Taste: Der Fahrer/Beifahrer tätigt durch
        Modalitäten für die Ausübung der    Drücken dieser Taste einen Notruf an die
        Rechte von Datensubjekten           Notrufzentrale.
        Das Datensubjekt (der Eigentümer des
        Fahrzeugs) hat ein Recht auf Zugang zu   LED: Die LED leuchtet 3 Sekunden lang,
        den Daten und, soweit angemessen, auf   wenn sich der Start/Stopp-Knopf in der
        Anforderung der Berichtigung, Löschung   Position ON befindet. Danach werden
        oder Blockierung von das Datensubjekt   die LEDs bei Normalbetrieb des Systems
        betreffenden Daten, deren Verarbeitung   abgeschaltet.
        nicht den Vorschriften nach Direktive 95/46/  Wenn es Probleme im System gibt,
        EC entspricht. Dritte, gegenüber denen die   leuchtet die SOS-Kontrollleuchte im
        Daten offengelegt wurden, müssen über   Kombiinstrument auf.
        derartige Berichtigungen, Löschungen oder
        Blockierungen, die gemäß dieser Direktive
        ausgeführt wurden, in Kenntnis gesetzt
        werden, sofern dies sich nicht als unmöglich
        erweist oder einen unverhältnismäßigen
        Aufwand darstellt.
        Das Datensubjekt hat das Recht, sich bei
        der zuständigen Datenschutzbehörde zu
        beschweren, wenn es der Ansicht ist, dass
        seine Rechte als Folge der Verarbeitung
        seiner personenbezogenen Daten verletzt
        wurden.
        Kontaktservice, der für den Umgang mit
        Zugangsanfragen verantwortlich ist (falls
        zutreffend): Nicht zutreffend





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