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             2.17  MB «Suchtmittel am Arbeitsplatz»


             Alkohol und Drogen verringern die Wahrnehmungsfähigkeit der konsumierenden Person. Sie
             gefährdet nicht nur sich selbst, sie gefährdet auch Drittpersonen.

             Gefahrenpotenzial
             Unfälle jeglicher Art als Folge der verringerten Wahrnehmungsfähigkeit.

             Gefahr von Drittpersonen welche dies nicht per sofort erkennen.

             Grundsätzliches
             Der Konsum von Alkohol und Drogen ist während der Arbeitszeit und in den Pausen, auch
             Mittagspause, strikte untersagt.

             Es ist ebenfalls darauf zu achten, dass keine Restbeeinträchtigung von Alkohol oder Drogen bei
             Arbeitsbeginn vorhanden sind.

             Kann der Mitarbeitende diese Grundsätze nicht sicherstellen, meldet er sich beim Vorgesetzten.



             Links zum Thema

               Suchtmittel am Arbeitsplatz












































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