Page 130 - Grundlagen Buchhaltung
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Kapitel 24
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                                 Mehrwertsteuer   ab dem Jahr 2018



                    Hinweise     Ab dem Jahr 2018 tritt die befristete Erhöhung von 2011 der MWST zugunsten der
                    zur          Invalidenversicherung ausser Kraft.
                    Änderung

                                 Auf das Prinzip des ganzen Mehrwertsteuerwesens (siehe nächste Abschnitte)
                                 hat diese Änderung keinen Einfluss, soweit dies die Vermittlung in der Schule betrifft.

                                 Es gelten bloss andere Mehrwertsteuersätze. Diese betragen neu

                                 - für zum Normalsatz steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen neu 7,7 %
                                   (anstatt wie bisher 8,0 %)

                                 - für zum Sondersatz steuerbare Beherbergungsleistungen neu 3,7 %
                                   (anstatt wie bisher 3,8 %)

                                 Der reduzierte Satz bleibt bei 2,5 % bestehen.


                                 Die Saldosteuersätze sind ebenfalls entsprechend gesenkt worden:
                                 neu 6,5 % (anstatt wie bisher 6,7 %)
                                 neu 5,9 % (anstatt wie bisher 6,1 %)
                                 neu 5,1 % (anstatt wie bisher 5,2 %)
                                 neu 4,3 % (anstatt wie bisher 4,4 %)
                                 neu 3,5 % (anstatt wie bisher 3,7 %)
                                 neu 2,8 % (anstatt wie bisher 2,9 %)
                                 neu 2,0 % (anstatt wie bisher 2,1 %)
                                 neu 1,2 % (anstatt wie bisher 1,3 %)
                                 der Saldosteuersatz von 0,6 % bleibt unverändert 0,6 %
                                 der Saldosteuersatz von 0,1 % bleibt unverändert 0,1 %


                                 Das Abrechnungsformular bleibt bis auf ein paar Ziffer-Änderungen und die Jahreszahlen
                                 gleich.


                                 In der Praxis muss darauf geachtet werden, dass für die Wahl des alten oder neuen
                                 Steuersatzes weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern
                                 der Zeitpunkt beziehungsweise der Zeitraum der Leistungserbringung massgebend ist. Wird die
                                 Leistung teilweise vor und teilweise nach der Jahreswende erbracht, ist der auf die Zeit
                                 ab dem 1. Januar 2018 entfallende Teil der Leistung zum neuen Satz steuerbar.


                    Hinweis      Beim Verkauf einer Ware wird dem Kunden die gesamte Mehrwertsteuer belastet, die bis zum
                    zum Begriff   Zeitpunkt dieses Verkaufes angelaufen ist. Der Kunde (Käufer) zahlt die Mehrwertsteuer jedoch
                    „Mehrwert-   nicht selber dem Staat, dies muss der Verkäufer erledigen.
                    steuer“
                                 In jedem Unternehmen, das diese Ware durchläuft, wird in der Buchhaltung derjenige Teil der
                                 gesamten Mehrwertsteuer herausgerechnet und dem Staat abgeliefert, der zwischen dem
                                 Einkauf vom Lieferanten bis zum Verkauf an den Kunden entstanden ist. Da dies bei allen
                                 betroffenen Unternehmen gemacht wird, erhält der Staat in der Summe die gesamte
                                 Mehrwertsteuer.

                                 Je nach Situation umfasst der Begriff "Mehrwertsteuer" also die gesamte Mehrwertsteuer
                                 (im Verkauf) oder nur einen Teil der gesamten Mehrwertsteuer (in der Buchhaltung).




                                   Kapitel 24   Theorie   Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2018   Seite 1 von 14
                     Buchhaltungslehrgang von https://buechhaltig.ch   kontakt@buechhaltig.ch   Autor: Toni Balaguer   Ausgabe E
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