Page 133 - Grundlagen Buchhaltung
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Berechnung des Mehrwertsteuerbetrages auf- und abbauend


                                 MWST addieren (z.B. im Verkauf)   MWST subtrahieren (z.B. im Einkauf)

                                 Warenwert   500.00  =   100,0  %     Rechnung   538.50  =   107,7  %
                                 + MWST     38.50  =   7,7  %     - MWST      38.50  =   7,7  %
                                 = Rechnung   538.50  =   107,7  %     = Warenwert   500.00  =   100,0  %

                                 Beim Addieren darf der Betrag,      Beim Subtrahieren muss der Betrag,
                                 von dem die Steuer berechnet wird,      von dem die Steuer berechnet wird,
                                 als 100 % betrachtet werden.      als (100 + MWST) % betrachtet werden

                                 (500 durch 100 mal 7,7)         (538.50 durch 107,7 mal 7,7)
                                                                 (also nicht durch 100)

                                 (Die Angaben beziehen sich hier auf den Steuersatz von 7,7 %)

                                 Daraus ergibt sich der folgende Grundsatz:
                                 Ein Betrag, der Steuern enthält, stellt immer mehr als 100 % dar.
                                 Abhängig vom jeweils angewandten Steuersatz kann dies 107,7 oder 102,5 % sein,  usw.

                                 Die korrekte Anwendung solcher Berechnungen muss zum Beispiel gerade bei der
                                 Bruttomethode angewandt werden, die nun als zweite Buchungsmethode vorgestellt wird:


                    Vorgehen     Das vorhergehende Beispiel mit dem Möbelhandel ist in der Nettomethode dargestellt worden,
                    im Detail,   das heisst, es wird der jeweilige Betrag nach Abzug der Mehrwertsteuer gebucht (netto), und
                    Brutto       die Mehrwertsteuer wird von Anfang an separat gebucht. In der Praxis kann es aber weniger
                    methode      aufwändig sein, erst den ganzen Rechnungsbetrag, also mit Mehrwertsteuer, zu buchen.
                                 Dadurch geraten zwar Steuerbeträge in die Erfolgskonten. Die werden aber regelmässig
                                 wieder in ihr Steuerkonto umgebucht. Dabei hilft in der Praxis oft die angewandte Software, die
                                 den Steuerbetrag erkennt und in einem eigenen Journal bereitstellt.

                    Beispiel mit der "Bruttomethode"            Debitor               Kreditor
                                                                 Vor-                 Umsatz-
                                                    +  WaA  -     +  steuer  -     + Kasse -      -  steuer  +     -  WaE  +

                    Einkauf, ganzer Rechnungsbetrag   538.5                    538.5

                    Verkauf, ganzer Rechnungsbetrag                       2154                      2154


                    Am Ende der MWST-Abrechnungsperiode:
                    Umbuchung Vorsteuer                 38.5     38.5
                    Umbuchung Umsatzsteuer                                                154    154

                    Abzug der Vorsteuer von der Umsatzsteuer               38.5              38.5

                    Zahlung der Mehrwertsteuer                                115.5    115.5
                                                   538.5   38.5    38.5  38.5    2154   654     154  154     154  2154
                                                         500          0        1500     0        2000
                                                   538.5  538.5    38.5  38.5    2154  2154     154  154    2154  2154

                                 Hier wurde zur Verdeutlichung des Prinzips nur der Einkauf und der Verkauf eines einzigen
                                 Artikels gezeigt. In der Praxis handelt es sich dabei jedoch um viele solcher Buchungen. Die
                                 Umbuchungen an Ende der MWST-Abrechnungsperiode jedoch bestehen dann aber immer
                                 noch bloss aus den beiden hier gezeigten Umbuchungen, was als der Nutzen der
                                 Bruttomethode angesehen wird.

                    Hinweis      In den Beispielen ist bis jetzt immer nur Einkauf von Handelsware gezeigt worden.
                                 Ein Unternehmen zahlt jedoch auch bei vielen anderen Einkäufen Mehrwertsteuer,
                                 zum Beispiel für Energie, aber auch für Anlagevermögen wie Mobiliar, Maschinen,
                                 Fahrzeuge usw. Steuerpflichtige Unternehmen (siehe nächsten Abschnitt) können
                                 jede Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, also auch die Vorsteuer auf den soeben
                                 erwähnten Einkäufen wie Energie, Anlagevermögen, usw.


                                   Kapitel 24   Theorie   Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2018   Seite 4 von 14
                     Buchhaltungslehrgang von https://buechhaltig.ch   kontakt@buechhaltig.ch   Autor: Toni Balaguer   Ausgabe E
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