Page 139 - Grundlagen Buchhaltung
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Hinweis      Bei Preisreduktionen (zum Beispiel wegen Rabatt, Skonto oder sonstigem Abzug wie
                    allgemein    Abrundung, Pauschalabzug usw.) gibt es für die Korrekturbuchung zwei Vorgehensarten.
                    (entfällt bei
                    Saldosteuer)   Angenommen, einem Kunden wurde eine Rechnung in der Höhe von 646.20 gesandt, die
                                 46.20 Mehrwertsteuer enthält.

                                 Wenn der Prozentsatz des Abzuges bekannt ist, zum Beispiel 20 %, so kann auch der
                                 Mehrwertsteuerbetrag allein von 46.20 um diesen Prozentsatz gekürzt werden (46.20 : 100  20
                                 = 9.24), was den neuen Steuerbetrag ergibt: 36.96.

                                 Oft ist aber ein prozentual unbekannter Abzug vorgenommen worden - angenommen, dem
                                 Beispiel zuliebe, CHF 129.24 von CHF 646.20 (die gleichen 20 % wie oben), was eine Zahlung
                                 von CHF 516.96 ergibt. Von diesen CHF 516.96 kann in ganz normaler Weise die
                                 Mehrwertsteuer ausgerechnet werden, nämlich 516.96 : 107,7  7,7, was auch wieder den
                                 neuen Steuerbetrag von 36.96 ergibt.

                                 In beiden Fällen sind dann folgende Korrekturbuchungen fällig:
                                 Kreditor Umsatzsteuer / Debitoren 9.24 für die Umsatzsteuer-Reduktion, und
                                 Warenertrag / Debitoren 120.00 für die Warenertrags-Reduktion

                                 Es wird hier höchstens auf ganze Rappen auf- oder abgerundet, nicht auf 5 oder 10 Rappen.

                                 Im Einkaufsbereich gelten sinngemäss die Buchungssätze
                                 (Lieferanten-)Kreditoren / Debitor Vorsteuer für die Vorsteuer-Reduktion, sowie
                                 (Lieferanten-)Kreditoren / Warenaufwand für die Warenaufwands-Reduktion.



                    Häufige Fehler   - Falsche Berechnung der Mehrwertsteuer aus einem Betrag, der diese Steuer bereits enthält.
                                   Ein Betrag, der die Mehrwertsteuer enthält, ist immer als mehr als 100 % zu betrachten.
                                   Ausnahme: Berechnung der Saldosteuer gegenüber der Steuerverwaltung.

                                 - Nichtbeherrschen der Subtraktion der Vorsteuer von der Umsatzsteuer. Der Buchungssatz
                                   "Kreditor Umsatzsteuer / Debitor Vorsteuer" muss verstanden werden.



                    Hinweis      Der "KMU"-Kontenrahmen (KMU = Kleine und mittlere Unternehmen) ist aufgrund des neuen
                    bezüglich    Rechnungslegungsrechtes gemäss Obligationenrecht OR neu aufgelegt worden.
                    Kontenrahmen

                                 Dies führt für die in diesem Kapitel behandelten Konten zu folgenden Änderungen:

                                 - alt “Debitor Vorsteuer“ heisst nun neu “Vorsteuer“

                                 - alt “Kreditor Umsatzsteuer“ heisst nun neu “Geschuldete MWST“


                                 Mit diesen Namensänderungen ist ja nun nicht wirklich in irgend einer Weise eine Verbesserung
                                 erreicht worden, nicht wahr? Der Autor erachtet es deshalb nicht als falsch, wenn immer noch
                                 die alten Kontenbezeichnungen verwendet werden. Die neuen Namen sind schliesslich nicht
                                 gesetzlich vorgeschrieben.



















                                   Kapitel 24   Theorie   Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2018   Seite 10 von 14
                     Buchhaltungslehrgang von https://buechhaltig.ch   kontakt@buechhaltig.ch   Autor: Toni Balaguer   Ausgabe E
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