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             3.4  Jahresziele; Definition, Umsetzung, Kontrolle


             Grundsätzliches

             Die Jahresziele werden auf Stufe Geschäftsleitung definiert. Dies können operative, aber auch
             monetäre Ziele sein.

             Es sollen Ziele festgelegt werden, auf welche die gesamte Belegschaft (nicht Einzelpersonen oder
             Kleingruppen) Einfluss haben.

             Die Ziele sollen zu Jahresbeginn mit der Belegschaft besprochen werden. Eine visuelle Darstellung
             des Zielerreichungsgrades (z.B. nach dem ersten Quartal) fördert das Verständnis bei der
             Belegschaft.

             Zeichnet sich ab, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden können, erfolgt eine Analyse des
             «warum» und entsprechende Massnahmen sind einzuleiten

             Sämtliche Mitarbeitenden sind angehalten, durch vorsichtiges Agieren in der Werkstatt/Büro, auf
             den Fahrten und während der Arbeiten an den Objekten mitzuwirken, dass Unfälle vermieden
             werden, die Gesundheit der Mitarbeitenden grösstmöglich geschützt und somit die definierten
             Jahresziele erfüllt werden können.

             Besondere Ereignisse (positive/negative) sollen zeitnah mit der Belegschaft besprochen werden
             (ohne Blossstellung bestimmter Personen).

             Geleitet wird diese Besprechung durch folgende Fragen
                -  Warum kam es zu diesem Vorfall?
                -  Welches sind die Konsequenzen des Vorfalles?
                -  Wie kann ein solcher Vorfall künftig vermieden werden?


             Kontrolle

             Die Erreichung der Jahresziele unterliegt einer laufenden Kontrolle «sind wir auf Kurs?». Die
             Belegschaft wird situativ während dem Jahr über den Zielerreichungsgrad informiert (mündlich,
             schriftlich).
             Zum Jahresende (eventuell anlässlich Bekanntgabe der neuen Ziele) erfolgt eine Analyse der
             Zielerreichung, diese wird mit der Belegschaft besprochen. Situativ werden Folgemassnahmen
             eingeleitet.


             Verantwortlichkeit

             Verantwortlich für die Kommunikation, allfällige Zwischenbeurteilungen und der Endbeurteilung ist
             der betrieblich Verantwortliche für den Bereich ASGS.

             Er wertet die Ergebnisse aus, berichtet an die Geschäftsleitung und informiert die Belegschaft über
             den Erreichungsgrad der Ziele und die Einleitung allfällig erforderlichen Massnahmen.











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