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3.5 Wartung und Unterhaltskontrollen Maschinen
Grundsätzliches
Maschinen und Gerätschaften müssen periodisch einer Sicht- oder Funktionskontrolle unterzogen
werden. Bei bestimmten Maschinen und Gerätschaften ist ein periodischer Unterhaltsservice
erforderlich.
Die Hersteller legen diesbezüglich freiwillige oder verpflichtende Perioden fest. Im Regelfall
sind diese in den Nutzungsanleitungen ersichtlich.
Werden Unterhaltskontrollen intern durchgeführt, so sind die Hinweise des Herstellers/Lieferanten
zu beachten.
Es kann sinnvoll sein, situativ Sammelprüfungen und Kontrollen durchzuführen (z.B. PSA aller
Mitarbeitenden, sämtliche Leitern, usw.). Bei dieser Umsetzungsvariante ist sicherzustellen, dass
auch wirklich «alle» Maschinen/Gerätschaften erfasst wurden, resp. Versäumnisse gelistet werden.
Selbstklebende Prüfplaketten, welche an der Maschine oder der Gerätschaft angebracht werden,
schaffen Übersicht und Klarheit bei den Nutzern.
Es ist sinnvoll, solche Maschinen und Gerätschaften in einer dynamischen Liste aufzuführen und
anhand dieser die Kontrollen durchzuführen.
Folgende Struktur empfiehlt sich
- Maschinen-, Gerätebezeichnung
- Hersteller
- FN- oder SN-Nummer
- Beschaffungsjahr
- Wartungsintervall
- Letzte Wartung/Kontrolle
- Nächste Wartung/Kontrolle
- Wartungsstelle («im Hause durch uns», Lieferant, usw.)
- Nutzer (Name/Vorname oder Korpsmaschine
- Besonderheiten
- Visum des «Durchführers»
Prüfplaketten
Bei der Markierung des Prüftermines kann die letzte Prüfung und/oder die nächste Prüfung
angezeigt werden.
Folgender Link führt zu einem möglichen Lieferanten
(Kaiser + Kraft 041 747 10 25, verkauf@kaiserkraft.ch)
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