Page 7 - ASGS Ryser Aarau
P. 7

Paul Ryser AG                     info@ryser.ch
                                                Florastrasse 16
                                                5001 Aarau



             1.4.2  Instruktion

                     Alle Mitarbeitenden werden in der Anwendung und Handhabung der Maschinen und
                     Gerätschaften, bevor sie diese erstmalig nutzen, entsprechend instruiert. Wo gefordert, muss
                     die Einführung mittels eines Grundkurses (z.B. PSAgA) erfolgen.

             1.4.3  Information

                     Die Belegschaft wird zu Jahresbeginn über die festgelegten Jahresziele im Bereich ASGS
                     informiert. Ebenfalls erfolgt eine Information bezüglich der Erreichung dieser Ziele, allenfalls
                     auch der Erreichung von Zwischenzielen.

                     Bei neuen Vorschriften und Regeln im Bereich ASGS werden die Mitarbeitenden in Form von
                     kurzen Informationsveranstaltungen informiert und situativ begleitet durch eine gleichzeitig
                     stattfindende Schulung.

                     Werden Maschinen und Gerätschaften beschafft, welche den Bereich ASGS tangieren, erfolgt
                     ebenfalls eine entsprechende Information, ebenfalls situativ begleitet mit einer Schulung.




             1.5  Sicherheitsregeln


             1.5.1  Sicherheitskonzepte
                     Regeln und Vorschriften im Bereich ASGS sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend und sind
                     entsprechend einzuhalten. Kann die Einhaltung nicht sichergestellt werden, ist die Arbeit zu
                     unterbrechen und entsprechende Massnahmen sind einzuleiten.

                     Bei der Planung und Vorbereitung von Objekten ist eine Gefahrenanalyse vorzunehmen und
                     daraus ein entsprechendes Sicherheitskonzept für das jeweilige Objekt zu erstellen. Bei
                     Umsetzung des Objektes müssen die Inhalte dieses Sicherheitskonzeptes den am Bau
                     beteiligten Mitarbeitern bekannt sein. Die im Konzept vorgesehenen Massnahmen sind
                     einzuhalten und von den objektverantwortlichen Personen einzufordern. Erfordert der
                     Bauablauf eine Anpassung des Konzeptes, so ist dieses entsprechend vorzunehmen.
                     Mustervorlagen befinden sich im hinteren Teil des Dokumentes.

                     Ebenfalls ist es notwendig, dass bei Kurzeinsätzen wie Kleinarbeiten oder Servicearbeiten
                     eine entsprechende Gefahrenanalyse vom sich vor Ort befindenden Mitarbeiter durchgeführt
                     wird. Für solche Objekte kommt ein Standardsicherheitskonzept zum Tragen. Auf diesem
                     verkürzten Sicherheitskonzept sind die notwendigen Informationen aufgeführt, damit bei
                     einem Unfall rasch möglichst die notwendigen Massnahmen eingeleitet werden können.
                     Mustervorlagen befinden sich im hinteren Teil des Dokumentes.

                     Auf Baustellen wie auch in der Werkstatt sind Informationsblätter sichtbar angebracht,
                     welche aufzeigen, wie in einer Unfallsituation reagiert werden muss, weiter sind dort die
                     gängigen Rufnummern für Notfälle aufgeführt.















                                                                                                     7 von 74
   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12