Page 8 - ASGS Ryser Aarau
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5001 Aarau
1.6 Regeln und Instruktionen zur Verhinderung von Unfällen
Seitens der SUVA besteht eine Vielzahl von Regeln, welche bei der Arbeit zur Vermeidung
von Unfällen eingehalten werden müssen. Diese Regeln sind dokumentiert und auf der
SUVA-Website einsehbar. Weiter stellt die SUVA eine Vielzahl von Filmdokumenten zur
Verfügung, welche als Instruktionshilfe genutzt werden können.
Unter Punkt «2.0 Merkblätter» sind für die gängigen Gefahrensituationen am Bau und in der
Werkstatt entsprechende Merkblätter vorhanden. Diese Merkblätter sind mit den SUVA-
Reglementen verlinkt und enthalten die Hauptpunkte der Gefahrenprävention.
Die Merkblätter sind für Mitarbeitende einsehbar und können zu Schulungszwecken genutzt
werden.
1.7 Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
Wie in Punkt 5.1 aufgeführt, sind bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von
Arbeiten entsprechende Gefahrenanalysen vorzunehmen, welche dann in ein entsprechendes
Sicherheitskonzept einfliessen.
1.8 Massnahmenplanung und - realisierung
1.8.1 Generell
Die Umsetzung des vorhandenen Konzeptes ist ein laufender Prozess. Grundsätzlich geht es
aber immer darum, dass Massnahmen zur Unfallprävention eingeleitet werden.
Mitarbeitende werden entsprechend geschult und sensibilisiert, damit Unfälle möglichst
nicht eintreten. Wenn dies doch einmal der Fall ist, sollten die Mitarbeitenden befähigt sein,
rasch und richtig zu handeln.
1.8.2 Objektbezogen
Erkannte Gefahren aus der Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung sind durch geeignete
Massnahmen mit grösstmöglicher Wirkung zu verhindern. Weiter muss klar sein, wie in einer
Unfallsituation richtig gehandelt werden kann.
1.9 Notfallorganisation
Oberstes Ziel ist es, «Notfälle» durch vorausschauendes Verhalten und der Einhaltung der
gängigen Vorschriften gar nicht erst entstehen zu lassen.
Entsteht trotz aller vorsorglichen Vorkehrungen ein «Notfall», wird auf die betriebliche
Notfallorganisation zurückgegriffen.
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