Page 2 - Die Kita als Ort der Begegnung und der Vielfalt
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8 Die Kita als Ort der Begegnung und der Vielfalt



            8.1 Feste

            Feste  sind  ein  wichtiger  Bestandteil  des  KiTa-Jahres.  Sie  lassen  uns  im  Alltag  innhalten  und  durch  die
            gemeinsame Vorbereitung und Freude am Fest wächst das Gemeinschaftsgefühl.

            In unserer Einrichtung feiern wir verschiedene Feste:
            o  Bei den Geburtstagsfeiern der Kinder in der Gruppe steht das Geburtstagskind im Mittelpunkt des Festes
               und es soll sich als wertvolles Mitglied der Gruppe fühlen.
            o  Feste mit den Kindern, z.B. Faschingsfest
            o  Feste mit den Familien, z.B. Maifest
            o  öffentliche Feste, z.B. Laternenumzug zu Sankt Martin

            8.2 Inklusion – Vielfalt in der Kita

            Inklusion bedeutet die grundlegende Anerkennung sowohl der Unterschiede als auch der Gemeinsamkeiten
            aller  Kinder  und  Jugendlichen.  Jeder  wird  in  seiner  Verschiedenheit  gleichermaßen  geschätzt.  Diese
            Unterschiedlichkeit kann sich dabei in unterschiedlichen Dimensionen zeigen:

            o  Alter/Generationen
            o  Schicht/Milieu
            o  Geschlecht
            o  Religion
            o  Kultur
            o  Erkrankungen, Einschränkungen, Behinderungen
            o  Sexuelle Orientierung
            o  Region/Umgebung/Kontext
            o  Temperament, Vorlieben und andere

            Jedes  Kind  bringt  eine  Vielzahl  an  unterschiedlichen  Voraussetzungen  mit  und  gehört  jeweils
            unterschiedlichen Gruppierungen an. Daraus ergibt sich die unverwechselbare Ausgangslage jedes einzelnen
            Kindes. Für die Gestaltung der Pädagogik heißt das, dass die Kindertageseinrichtung so ausgerichtet sein
            muss, dass sie für alle Kinder und damit auch für alle denkbaren Unterschiede gleichermaßen zugänglich sein
            kann. Inklusion will eine gleichberechtigte Teilhabe – weg von der Defizitorientierung – hin zur Anerkennung
            – ermöglichen. Nicht das Kind, sondern die Gesellschaft muss sich den Anforderungen des Kindes anpassen,
            um ihm eine Teilhabe ermöglichen zu kennen.

            8.3 Integration von Kindern mit (drohender) Behinderung

                                             „Es ist normal verschieden zu sein“
                                                  Richard von Weizäcker

            Integration  meint  die  gemeinsame  Erziehung  und  Betreuung  von  Kindern  mit  (drohender)  und  ohne
            Behinderung  in  der  Kita.  Es  geht  dabei  um  das  soziale  Miteinander,  um  Teilhabe,  Teilnahme  und
            Mitbestimmung  im pädagogischen Alltag. Jedes  Kind wird  wertgeschätzt so wie es ist,  Unterschiede sind
            normal,  Vielfalt  ist  selbstverständlich  und  wird  von  allen  als  Bereicherung  wahrgenommen.
            Kindertageseinrichtungen  haben  einen  rechtlich  verankerten  inklusiven  Bildungs-,  Betrauungs-  und
            Erziehungsauftrag. Der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz gilt grundsätzlich für behinderte und
            nichtbehinderte  Kinder  gleichermaßen.  Alle  Eltern  sollen  die  Möglichkeit  haben  ihr  Kind  in  einer
            Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen (§ 4 Abs. 3 SGB IX).
            Wir  haben  wir  eine  Rahmenleistungsvereinbarung  mit  dem  Bezirk  Oberbayern  geschlossen,  um
            Einzelintegration in unserer Kita durchzuführen.
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