Page 2 - Die Kita als Ort der Begegnung und der Vielfalt
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8 Die Kita als Ort der Begegnung und der Vielfalt
8.1 Feste
Feste sind ein wichtiger Bestandteil des KiTa-Jahres. Sie lassen uns im Alltag innhalten und durch die
gemeinsame Vorbereitung und Freude am Fest wächst das Gemeinschaftsgefühl.
In unserer Einrichtung feiern wir verschiedene Feste:
o Bei den Geburtstagsfeiern der Kinder in der Gruppe steht das Geburtstagskind im Mittelpunkt des Festes
und es soll sich als wertvolles Mitglied der Gruppe fühlen.
o Feste mit den Kindern, z.B. Faschingsfest
o Feste mit den Familien, z.B. Maifest
o öffentliche Feste, z.B. Laternenumzug zu Sankt Martin
8.2 Inklusion – Vielfalt in der Kita
Inklusion bedeutet die grundlegende Anerkennung sowohl der Unterschiede als auch der Gemeinsamkeiten
aller Kinder und Jugendlichen. Jeder wird in seiner Verschiedenheit gleichermaßen geschätzt. Diese
Unterschiedlichkeit kann sich dabei in unterschiedlichen Dimensionen zeigen:
o Alter/Generationen
o Schicht/Milieu
o Geschlecht
o Religion
o Kultur
o Erkrankungen, Einschränkungen, Behinderungen
o Sexuelle Orientierung
o Region/Umgebung/Kontext
o Temperament, Vorlieben und andere
Jedes Kind bringt eine Vielzahl an unterschiedlichen Voraussetzungen mit und gehört jeweils
unterschiedlichen Gruppierungen an. Daraus ergibt sich die unverwechselbare Ausgangslage jedes einzelnen
Kindes. Für die Gestaltung der Pädagogik heißt das, dass die Kindertageseinrichtung so ausgerichtet sein
muss, dass sie für alle Kinder und damit auch für alle denkbaren Unterschiede gleichermaßen zugänglich sein
kann. Inklusion will eine gleichberechtigte Teilhabe – weg von der Defizitorientierung – hin zur Anerkennung
– ermöglichen. Nicht das Kind, sondern die Gesellschaft muss sich den Anforderungen des Kindes anpassen,
um ihm eine Teilhabe ermöglichen zu kennen.
8.3 Integration von Kindern mit (drohender) Behinderung
„Es ist normal verschieden zu sein“
Richard von Weizäcker
Integration meint die gemeinsame Erziehung und Betreuung von Kindern mit (drohender) und ohne
Behinderung in der Kita. Es geht dabei um das soziale Miteinander, um Teilhabe, Teilnahme und
Mitbestimmung im pädagogischen Alltag. Jedes Kind wird wertgeschätzt so wie es ist, Unterschiede sind
normal, Vielfalt ist selbstverständlich und wird von allen als Bereicherung wahrgenommen.
Kindertageseinrichtungen haben einen rechtlich verankerten inklusiven Bildungs-, Betrauungs- und
Erziehungsauftrag. Der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz gilt grundsätzlich für behinderte und
nichtbehinderte Kinder gleichermaßen. Alle Eltern sollen die Möglichkeit haben ihr Kind in einer
Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen (§ 4 Abs. 3 SGB IX).
Wir haben wir eine Rahmenleistungsvereinbarung mit dem Bezirk Oberbayern geschlossen, um
Einzelintegration in unserer Kita durchzuführen.