Page 68 - Seminare und Fortbildungen 2015
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Seminare und Fortbildungen
§ 5 UNSERE ABSAGE
Wir behalten uns vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl das Seminar auch kurzfristig abzusagen.
Dies gilt insbesondere durch unvorhersehbare Ereignisse oder Krankheit des Referenten oder
Trainers. Dadurch entstehen keine Anspruche auf Durchfuhrung der Veranstaltung oder
Anspruche auf Erstattung von Arbeitsausfall, Reise- oder Ubernachtungskosten. Bei Ausfall und
Absage der Veranstaltung durch uns wird Ihnen der bereits gezahlte Betrag zuruckerstattet.
§ 6 BESCHEINIGUNGEN
Fur die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung
bzw. ein Zertifikat mit den Inhalten des jeweiligen Seminars. Fur langerfristige
Weiterbildungsveranstaltungen erhalten Sie ein entsprechendes Abschlusszertifikat, bei Nachweis
der erbrachten Leistungen und Teilnahme an 80% der Veranstaltungen.
§ 7 SCHRIFTFORM
Anderungen jeglicher Art bedurfen der Schriftform. Mundliche Verabredungen gelten als nicht
getroffen.
§ 8 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sind einzelne Bedingungen der Geschaftsordnung unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit
der ubrigen Bedingungen der Geschaftsordnung zur Folge.
§ 9 SONSTIGES
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung. Ebenso die An- und
Abreise. Die Kursleiter /-innen sind fur die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der
Seminare verantwortlich.
§ 10 GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand fur alle Anspruche zwischen Teilnehmenden und „intasco“ ist
soweit gesetzlich zulassig Dortmund.
GU LTI G A B: 01 . J UN I 2 01 3
§ 5 UNSERE ABSAGE
Wir behalten uns vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl das Seminar auch kurzfristig abzusagen.
Dies gilt insbesondere durch unvorhersehbare Ereignisse oder Krankheit des Referenten oder
Trainers. Dadurch entstehen keine Anspruche auf Durchfuhrung der Veranstaltung oder
Anspruche auf Erstattung von Arbeitsausfall, Reise- oder Ubernachtungskosten. Bei Ausfall und
Absage der Veranstaltung durch uns wird Ihnen der bereits gezahlte Betrag zuruckerstattet.
§ 6 BESCHEINIGUNGEN
Fur die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung
bzw. ein Zertifikat mit den Inhalten des jeweiligen Seminars. Fur langerfristige
Weiterbildungsveranstaltungen erhalten Sie ein entsprechendes Abschlusszertifikat, bei Nachweis
der erbrachten Leistungen und Teilnahme an 80% der Veranstaltungen.
§ 7 SCHRIFTFORM
Anderungen jeglicher Art bedurfen der Schriftform. Mundliche Verabredungen gelten als nicht
getroffen.
§ 8 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sind einzelne Bedingungen der Geschaftsordnung unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit
der ubrigen Bedingungen der Geschaftsordnung zur Folge.
§ 9 SONSTIGES
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung. Ebenso die An- und
Abreise. Die Kursleiter /-innen sind fur die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der
Seminare verantwortlich.
§ 10 GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand fur alle Anspruche zwischen Teilnehmenden und „intasco“ ist
soweit gesetzlich zulassig Dortmund.
GU LTI G A B: 01 . J UN I 2 01 3