Page 16 - Volksdorfer Zeitung VZ 30 Sommer 2018
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 Entlang der Eulenkrugstraße beginnt die Gagfah-Siedlung mit ihren Einzel-, Doppel-und Reihenhäusern.
DER ANFANG VOM ENDE?
Grundstücksteilung, Abriss und Neubau
Es geht um den Erhalt der Gagfah-Siedlung
Dass das Einzelhaus
an der Eulenkrugstra- ße 122 zum Verkauf stand war bekannt und es galt als si- cher, dass sich rasch ein Interes- sent fände, der das Haus erwer- ben und gegebenenfalls reno- vieren würde. Volksdorf ist be- gehrt und die Gagfah-Siedlung ist ein liebenswertes Klein- od, eine kleine „Gartenstadt“, mitten im Stadtteil. Umso grö- ßer war der Schock, als plötz- lich ein Gitterzaun die Vorder- front des Grundstücks umman- telte und ankündigte, dass hier der Abriss und ein Neubau von zwei Doppelhäusern – also vier Wohneinheiten – geplant ist, je- weils zweigeschossig mit zu- sätzlichem Staffelgeschoss. Die Anwohner sind empört, denn ihre Siedlung wurde immer als „bestandssicher“ empfunden, viele glauben an einen „Mileu- schutz“. Tatsächlich stehen in
der Bundesrepublik verschie- dene Gagfah-Siedlungen, auf- grund ihrer städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Bedeutung, sogar unter Denk- malschutz.
Als der Bürgerverein Wald- dörfer auf der letztwöchi- gen Sitzung des Regionalaus- schusses den Sachverhalt vor- trug, zeigten sich Vertreter al- ler Fraktionen erstaunt und un- wissend. Alle Bemühungen der Redaktion telefonisch eine Stel- lungnahme von der Bauprü- fung im Bezirksamt Wandsbek zu erhalten, scheiterten. An al- len fünf Werktagen waren die verschiedenen Mitarbeiter (zu den „offiziellen Sprechzeiten“) nicht erreichbar.
Die Bebauungs- und Verän- derungsmöglichkeiten „für den Geltungsbereich zwischen der U-Bahntrasse Volksdorf-Bu- chenkamp und dem Volksdor-
fer Wald (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) richtet sich nach dem Bebauungsplan „Volks- dorf 40“. Eine entsprechende Verordnung erging am 7. Juni 2005. Die Verordnung und zu- gehörige Gebietskarte ist im In- ternet unter http://daten-ham- burg.de/infrastruktur_bau- en_wohnen/bebauungsplae- ne/pdfs/bplan/Volksdorf40.pdf einsehbar und kann von dort heruntergeladen werden.
Laut Bebauungsplan „Volks- dorf 40“ sind an der Eulen- krugstraße 122 ein Doppelhaus mit einem Geschoss (plus Staf- felgeschoss) und zwei Wohn- einheiten zulässig (WR, 2 Wo, I). Allerdings heißt es auch, dass die Genehmigung zur Er- richtung der baulichen Anla- ge versagt werden kann, „wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt
wird“. Genau das sehen nicht nur die Nachbarn. In der Gag- fah-Siedlung kam es zu spon- tanen Zusammenkünften und Meldungen. Man tauscht sich aus, erwägt, welche Gegen- maßnahmen zu ergreifen sind und vertraut zugleich auf die Weitsicht der Behörden, diesen radikalen Eingriff in die Struk- tur der Siedlung nicht zuzulas- sen. Die Angst ist nicht unbe- gründet, denn wenn das baulich geschlossene Areal durch Neu- bauten optisch aufgebrochen wird, so empfinden dies viele Bürger als „Tod der Siedlung“.
Angriff auf die gegebene Siedlungs-Struktur
Dieser unerwartete Angriff auf die gegebene Siedlungs-Struk- tur, mit ihrer zusammenhän- genden und aufeinander abge- stimmten Gruppierung von Ge- bäuden, die als Ensemble eine Einheit bilden, entfacht zu- gleich und erneut die seit lan- gem schwelende Frage, wohin sich Volksdorf entwickeln will bzw. wird. Die fortschreitende Verdichtung von Flächen, die ökologisch bedenkliche, fort- schreitende Versiegelung unse- rer Böden, die Belastung durch zunehmende Verkehrsdichte,
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