Page 5 - Volksdorfer Zeitung VZ 22 - Sommer 2017
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Was drohnt denn da über unserem Dach?
in der Bevölkerung vor Ort. Der Regionalausschuss möge be- schließen: Die zuständige Be- hörde wird gebeten, geeigne- te Maßnahmen gegen ein Aus- spähen durch Drohnen zu ent- wickeln“. Der Ausschuss lehn- te den Antrag der CDU mit den Stimmen der SPD- und GRÜ- NEN-Fraktion ab.
Gleichwohl melden sich nach wie vor Bürger, die sich nicht si- cher sind, ob es sich bei diesen Drohnen um Spielzeug han- delt, ob „Spanner“ am Werk sind oder ob hier tatsächlich spioniert wird ob sich ein Ein- bruch lohnt. Am 6.April dieses Jahres hat die Bundesregierung nun eine „Drohnenverordnung“ erlassen, die klar regelt, was er- laubt – oder – verboten ist.
Kameradrohnen über be- wohnten Gebieten / im Wohn- gebiet sind damit grundsätzlich verboten. Grundstückseigentü- mer dürfen Ausnahmen für Flü- ge mit Kameradrohnen erlau- ben. Somit sind logischerweise auch Flüge über dem eigenen Grundstück jederzeit möglich.
Darüber hinaus gilt: verbo- ten sind alle Gefährdungen und Behinderungen durch Droh-
nen und Multikopter. Verbo- ten ist der Einsatz und Betrieb von Drohnen und Multikop- tern innerhalb oder in der Nähe von folgenden sensiblen Be- reichen (Mindestabstand 100 Meter): Einsatzorten von Poli- zei und Rettungskräften, Men- schenansammlungen, Natur- schutzgebieten, Hauptver- kehrswegen wie Bundesauto- bahnen oder eng befahrenen Verkehrswegen sowie An- und Ab ugbereichen und Kontroll- zonen von Flugplätzen.
7 Der vollständige Flyer kann als PDF unter www.bmvi.de angese- hen und heruntergeladen werden.
DROHNEN
Spielzeug, Spanner oder Kriminelle? Werden Volksdorfer ausspioniert?
Im Frühjahr des vergan- genen Jahres diskutierte der Regionalausschuss Walddör- fer, dass vermehrt Bürger be- richtet hätten, dass „sie beob- achten, wie fremde Menschen mit Drohnen über ihre Grund- stücke  iegen und in ihre Woh- nungen und Häuser  lmen. Dies wurde auch schon zur Anzeige
gebracht, da vermutet wurde, dass es sich um ein Ausspähen für einen späteren Wohnungs- einbruch und Sicherheitsvor- kehrungen in den Wohnungen und Häusern handelt. Bislang gibt es dagegen keine Möglich- keit vorzugehen. Gleichwohl führt dieser Zustand zu großer Verunsicherung und Ängsten
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