Page 55 - Jesus kommt zurück
P. 55

53
                            ] ESUS’ (a.s.) RÜCKKEHR ZUR ERDE


             dem Zabur (Psalter) und dem Evangelium. Außerdem wird in
             einem anderen Vers im Quran das Wort “Schrift” verwendet,
             um auf den Quran hinzuweisen.
                 Allah - es gibt keine Gottheit außer Ihm, dem
                 Lebendigen, dem Ewigen. Er hat auf dich das Buch in
                 Wahrheit herabgesandt, bestätigend, was ihm voraus-
                 ging. Und Er sandte hinab die Thora und das
                 Evangelium – (Schon) zuvor – als eine Rechtleitung für
                 die Menschen; und Er sandte ihnen (den Maßstab zur)
                 Unterscheidung (Al-furqan). Diejenigen, welche Allahs
                 offenbarte Botschaft verleugnen, erwartet strenge Strafe.
                 Und Allah ist der Erhabene, der Herr der Vergeltung.
                 (Sure 3:2-4 – Al-‘Imran)

                 In diesem Fall kann man durchaus annehmen, dass das drit-
             te Buch, das Jesus (a.s.) gelehrt werden wird, der Quran ist, und
             man kann sich das nur vorstellen, wenn er am Ende der Zeit
             zur Erde zurückkommt. Jesus (a.s.) lebte 600 Jahre vor der
             Offenbarung des Qurans und es ist unwahrscheinlich, dass er
             den Quran kannte, bevor dieser hinabgesandt wurde. In die-
             sem Fall ist die Tatsache, dass er den Quran während seines
             zweiten Daseins auf Erden lernen wird, durchaus plausibel.
                 Das wird auch in einem Hadith erläutert:
                  Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der
                  Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: “Ich
                  schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der
                  Sohn der Maria, Allahs Segen und Heil auf ihm, alsbald zu
                  euch als gerechter Schiedsrichter entsandt wird; sodann wird er
                  das Kreuz brechen, das Schwein töten, die Dschizya
                  (Pflichtabgabe im islamischen Staat für Nicht-Muslime) der
   50   51   52   53   54   55   56   57   58   59   60