Page 469 - Aus dem Koran lernen
P. 469
Und verrichtet das Gebet und zahlt die Steuer. Was ihr Gutes für
eure Seelen voraussendet, das werdet ihr bei Allah finden. Siehe,
Allah sieht, was ihr tut. (Quran, 2:110)
OFFEN ODER IM VERBORGENEN SPENDEN
Wenn ihr eure Almosen öffentlich gebt, so ist es gut. Doch ist es
besser für euch, wenn ihr es verbergt und sie den Armen gebt;
dies sühnt eure Missetaten. Und Allah kennt euer Tun. (Quran,
2:271)
Die, welche von ihrem Besitz bei Nacht und am Tage, im
Verborgenen und öffentlich spenden, die haben ihren Lohn bei
ihrem Herrn; keine Furcht soll über sie kommen, und sie sollen
nicht traurig sein. (Quran, 2:274)
VERBORGENE SPENDEN SIND
VORZUZIEHEN
Wenn ihr eure Almosen öffentlich gebt, so ist es gut. Doch ist es
besser für euch, wenn ihr es verbergt und sie den Armen gebt;
dies sühnt eure Missetaten. Und Allah kennt euer Tun. (Quran,
2:271)
MAN SOLL DIE BITTSTELLER NICHT
SCHMÄHEN
Und was den Bittsteller anlangt, weise ihn nicht ab! (Quran, 93:10)
MAN MUSS ALLAH LOBEN
Preise den Namen deines Herrn, des Höchsten. (Quran, 87:1)
DIE ZEITEN DER VERHERRLICHUNG
So ertrage geduldig, was sie behaupten, und lobpreise deinen
Herrn vor Sonnenaufgang und vor ihrem Untergang. Und preise
~ 467 ~