Page 471 - Aus dem Koran lernen
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WAS ALLAH VERBIETET, DARF IN ZEITEN
ABSOLUTER NOTWENDIGKEIT VERZEHRT
WERDEN
Verboten hat er euch nur das Verendete, Blut und Schweinefleisch
und das, worüber (beim Schlachten) ein anderer als Allah
angerufen wurde. Doch wenn jemand gezwungen wird, ohne
danach zu verlangen oder in (absichtlicher) Übertretung, dann
ist Allah gewiß verzeihend und barmherzig. (Quran, 16:115)
Verboten ist euch Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber
ein anderer Name als Allah (beim Schlachten) angerufen wurde;
das Erwürgte, das Erschlagene, das durch Sturz oder Hörnerstoss
Umgekommene, das von reissenden Tieren Angefressene, außer
dem, was ihr geschlachtet habt, und das auf Opfersteinen
Geschlachtete; und Weissagung durch Pfeillose. Dies alles ist Frevel.
Die Ungläubigen verzweifeln heute an eurer Religion. Darum
fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich euren
Glauben für euch vollendet und habe Meine Gnade an euch erfüllt,
und es ist Mein Wille, dass der Islam euer Glaube ist. Wenn einer aber
- ohne Hinneigung zur Sünde – durch Hunger bedrängt wird, dann
ist Allah verzeihend und barmherzig. (Quran, 5:3)
MAN DARF NICHT AUSSCHWEIFEND SEIN
O ihr Kinder Adams! Zieht euch für jede Gebetsstätte schön an
und eßt und trinkt, aber schweift nicht aus. Siehe, Er liebt die
Ausschweifenden nicht. (Quran, 7:31)
Und gib dem Verwandten, was ihm gebührt, und dem Armen und
dem Reisenden; doch verschleudere nicht wie ein Verschwender.
Siehe, die Verschwender sind des Teufels Brüder, und Satan war
seinem Herrn undankbar. (Quran, 17:26-27)
Und Er ist es, welcher Gärten mit Rebspalieren und ohne
Rebspaliere wachsen läßt und die Palmen und das Korn, dessen
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