Page 507 - Aus dem Koran lernen
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MAN DARF NUR DAS ERLAUBTE ESSEN
Eßt von dem, was euch Allah bescherte, das Erlaubte und Gute,
und dankt für Allahs Wohltaten, falls ihr Ihm dient. (Quran, 16:114)
DIE NICHT AUSWANDERN, SOLLEN NICHT
ZU FREUNDEN GENOMMEN WERDEN
Siehe, diejenigen, welche glaubten und ausgewandert sind und
sich mit Gut und Blut auf Allahs Weg einsetzten und (dem
Propheten) Herberge und Hilfe gewährten, sollen einer des
anderen Freund sein. Und jene, welche glaubten, aber nicht
auswanderten, sollen in keinem Schutzverhältnis zu euch stehen,
bevor sie ausgewandert sind. Wenn sie euch aber im Namen des
Glaubens um Hilfe angehen, obliegt es euch, ihnen zu helfen,
außer gegen ein Volk, zwischen dem und euch ein Bündnis besteht.
Und Allah sieht euer Tun. (Quran, 8:72)
ZUSAGEN UND VERTRÄGE MÜSSEN
ERFÜLLT WERDEN
Wer jedoch seiner Verpflichtung nachkommt und gottesfürchtig
ist -wahrlich, Allah liebt die Gottesfürchtigen. (Quran, 3:76)
Jene, die ihr Versprechen gegenüber Allah halten und ihre
Verpflichtungen nicht brechen, (Quran, 13:20)
Und die welche das ihnen Anvertraute bewahren und ihre
Verträge einhalten. (Quran, 70:32)
VERSPRECHEN GEGENÜBER ALLAH
MÜSSEN GEHALTEN WERDEN
Diejenigen aber, welche ihre Verpflichtungen gegenüber Allah
brechen, nachdem sie sie eingegangen waren, und zerreißen, was
Allah zu verbinden geheißen hat, und Unheil auf Erden stiften - sie
erwartet Zurückweisung und eine üble Wohnstatt. (Quran, 13:25)
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