Page 507 - Aus dem Koran lernen
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MAN DARF NUR DAS ERLAUBTE ESSEN
           Eßt von dem, was euch Allah bescherte, das Erlaubte und Gute,
           und dankt für Allahs Wohltaten, falls ihr Ihm dient. (Quran, 16:114)


           DIE NICHT AUSWANDERN, SOLLEN NICHT
           ZU FREUNDEN GENOMMEN WERDEN
           Siehe, diejenigen, welche glaubten und ausgewandert sind und
           sich mit Gut und Blut auf Allahs Weg einsetzten und (dem
           Propheten) Herberge und Hilfe gewährten, sollen einer des
           anderen Freund sein. Und jene, welche glaubten, aber nicht
           auswanderten, sollen in keinem Schutzverhältnis zu euch stehen,
           bevor sie ausgewandert sind. Wenn sie euch aber im Namen des
           Glaubens um Hilfe angehen, obliegt es euch, ihnen zu helfen,
           außer gegen ein Volk, zwischen dem und euch ein Bündnis besteht.
           Und Allah sieht euer Tun. (Quran, 8:72)


           ZUSAGEN UND VERTRÄGE MÜSSEN
           ERFÜLLT WERDEN
           Wer jedoch seiner Verpflichtung nachkommt und gottesfürchtig
           ist -wahrlich, Allah liebt die Gottesfürchtigen. (Quran, 3:76)
           Jene, die ihr Versprechen gegenüber  Allah halten und ihre
           Verpflichtungen nicht brechen, (Quran, 13:20)
           Und die welche das ihnen  Anvertraute bewahren und ihre
           Verträge einhalten. (Quran, 70:32)

           VERSPRECHEN GEGENÜBER ALLAH
           MÜSSEN GEHALTEN WERDEN
           Diejenigen aber, welche ihre Verpflichtungen gegenüber Allah
           brechen, nachdem sie sie eingegangen waren, und zerreißen, was
           Allah zu verbinden geheißen hat, und Unheil auf Erden stiften - sie
           erwartet Zurückweisung und eine üble Wohnstatt. (Quran, 13:25)


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