Page 510 - Aus dem Koran lernen
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WER FALSCH BEZEUGT, MUSS ERSETZT
WERDEN DURCH EINEN, DER RECHT
BEZEUGT
O ihr, die ihr glaubt! Wenn einem von euch der Tod naht, soll sein
Testament bezeugt werden von zwei redlichen Leuten unter euch
oder - so euch das Unglück des Todes auf Reisen trifft -von zwei
anderen, die nicht von euch sind. Haltet sie nach dem Gebet
zurück, und, falls ihr Zweifel hegt, sollen sie bei Allah schwören:
"Wir verbinden mit unserem Zeugnis keinen Handel oder Preis,
und ginge es um ein Mitglied unserer Sippe, und wir halten von
dem Zeugnis vor Allah nichts zurück; sonst wären wir wahrlich
Sünder." Wenn aber bekannt wird, dass beide sich versündigt
haben, sollen von denen, die sie (in ihrem Erbrecht) geschädigt
haben, zwei andere an ihre Stelle treten und bei Allah schwören:
"Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrer als ihr Zeugnis. Wir vergehen
uns nicht, sonst wären wir Ungerechte." (Quran, 5:106-107)
MAN DARF NICHT LÜGEN
So sei es. Und wer Allahs heilige Gebote ehrt, dem dient es zum
Guten bei seinem Herrn.Und erlaubt ist euch das Vieh (zur
Nahrung), mit Ausnahme dessen, was euch gesagt worden ist.
Und so meidet den Greuel des Götzendienstes und meidet das
lügenhafte Wort. (Quran, 22:30)
O ihr, die ihr glaubt! Warum sagt ihr, was ihr nicht tut? Grosse
Abscheu erzeugt es bei Allah, dass ihr sagt, was ihr nicht tut!
(Quran, 61:2-3)
DIE GLÄUBIGEN SOLLEN SICH NICHT
ZERSPLITTERN, SONDERN EINIG SEIN
Und seid nicht wie jene, die gespalten und uneins sind, nachdem
die deutliche Botschaft zu ihnen kam; ihnen wird schmerzliche
Strafe zuteil. (Quran, 3:105)
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