Page 510 - Aus dem Koran lernen
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WER FALSCH BEZEUGT, MUSS ERSETZT
           WERDEN DURCH EINEN, DER RECHT
           BEZEUGT
           O ihr, die ihr glaubt! Wenn einem von euch der Tod naht, soll sein
           Testament bezeugt werden von zwei redlichen Leuten unter euch
           oder - so euch das Unglück des Todes auf Reisen trifft -von zwei
           anderen, die nicht von euch sind. Haltet sie nach dem Gebet
           zurück, und, falls ihr Zweifel hegt, sollen sie bei Allah schwören:
           "Wir verbinden mit unserem Zeugnis keinen Handel oder Preis,
           und ginge es um ein Mitglied unserer Sippe, und wir halten von
           dem Zeugnis vor Allah nichts zurück; sonst wären wir wahrlich
           Sünder." Wenn aber bekannt wird, dass beide sich versündigt
           haben, sollen von denen, die sie (in ihrem Erbrecht) geschädigt
           haben, zwei andere an ihre Stelle treten und bei Allah schwören:
           "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrer als ihr Zeugnis. Wir vergehen
           uns nicht, sonst wären wir Ungerechte." (Quran, 5:106-107)

           MAN DARF NICHT LÜGEN
           So sei es. Und wer Allahs heilige Gebote ehrt, dem dient es zum
           Guten bei seinem Herrn.Und erlaubt ist euch das Vieh (zur
           Nahrung), mit Ausnahme dessen, was euch gesagt worden ist.
           Und so meidet den Greuel des Götzendienstes und meidet das
           lügenhafte Wort. (Quran, 22:30)
           O ihr, die ihr glaubt! Warum sagt ihr, was ihr nicht tut? Grosse
           Abscheu erzeugt es bei Allah, dass ihr sagt, was ihr nicht tut!
           (Quran, 61:2-3)

           DIE GLÄUBIGEN SOLLEN SICH NICHT
           ZERSPLITTERN, SONDERN EINIG SEIN
           Und seid nicht wie jene, die gespalten und uneins sind, nachdem
           die deutliche Botschaft zu ihnen kam; ihnen wird schmerzliche
           Strafe zuteil. (Quran, 3:105)


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