Page 14 - Leben für Allah
P. 14

12                        LEBEN FÜR ALLAH


               Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihren
               Besitz mit dem Paradies erkauft. Sie kämpfen auf Allahs Weg,
               töten und werden getötet. Das ist ein Ihn bindendes
               Versprechen, gewährleistet in der Thora, im Evangelium und
               im Quran. Und wer hält sein Versprechen getreuer als Allah?
               Freut euch daher des Tauschhandels, den ihr abgeschlossen

               habt. Das ist die große Glückseligkeit! (Sure 9:111 – at-Tauba)
               Jemand der sein "Gut und Leben" Allah gewidmet hat, lässt sich
             von keiner Schwierigkeit beirren. Nach nichts anderem strebt er als
             Allahs Wohlgefallen. Sein Körper und seine Güter gehören ihm
             nicht. Sein Körper und alles was er besitzt gehört Allah, und des-
             wegen wird der Gläubige alles so einsetzen, wie Er es von uns ver-
             langt.
               Darüber hinaus wird man geprüft, ob die gezeigte Anstrengung
             wirklich ernst gemeint ist oder nicht. Man sollte sich auf Allahs Weg
             von nichts zurückhalten lassen. Wenn Heuchler in einer Arbeit auf
             dem Weg zu Allah einen "schnellen Gewinn" sehen, so täuschen sie
             vor, sie täten die Arbeit für das Wohlgefallen Allahs, obwohl sie die-
             sen "den schnellen Gewinn" wegen ihrer eigenen Begierden erwer-
             ben.
               Wäre ein aus der Nähe winkender Gewinn und eine bequeme
               Reise in Aussicht gewesen, wahrlich, sie wären dir gefolgt.
               Aber die Entfernung war ihnen zu groß. Und doch schwören
               sie bei Allah: "Hätten wir gekonnt, wären wir mit euch aus-
               gerückt." Sie schaden sich selber. Und Allah weiß, dass sie
               Lügner sind. (Sure 9:42 – at-Tauba)

               Deswegen ist der Maßstab für einen Gläubigen, den inneren
             Wunsch zum Wohlgefallen Allahs zu haben, und auf diesem Weg
             auch Selbstaufopferung zu zeigen. Die Gläubigen tragen  "Die
             Erinnerung an die eigentliche Wohnstätte (an das Jenseitige)"
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19