Page 54 - Die Wichtigkeit des Gewissens gemäß dem Koran
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                    W IE WICHTIGKEIT DES GEWISSENS GEMÄSS DEM QURAN


                 von unseren Knechten auserwählt haben, und unter
                 ihnen ist mancher gegen sich selbst Unrechthandelnde,
                 und unter ihnen ist mancher in der Mitte, und unter
                 ihnen ist mancher mit den guten Taten Vorausgehende,
                 mit der Erlaubnis Allahs, dies, es ist die große Gunst.
                 (Suratu-l-fatir 35:32)
                 Wie es in diesen Versen heißt, gibt es manche Menschen, die
             überhaupt nicht nach dem Islam leben, andere befolgen nur
             zum Teil, was ihnen ihr Gewissen sagt und wenden nur einen
             Teil ihrer Zeit und ihrer Mittel für den Islam auf, aber nur, wenn
             es nicht ihren sonstigen Interessen zuwiderläuft. Sie machen
             keine ernsthaften Anstrengungen, um den Islam und das gute
             Verhalten unter den Menschen zu verbreiten. Indem sie glau-
             ben, dass sie ja schon darauf achten, was verboten und erlaubt
             ist, gehen sie davon aus, dass ihre gottesdienstlichen
             Verrichtungen, die sie ausüben, sie auch moralisch kompetent
             machen.
                 Tatsächlich ist das Gewissen am meisten angemessen, die
             moralisch richtigsten und schönsten derjenigen Handlungen
             zu wählen, die erlaubt und akzeptabel sind. Hierzu hat Allah
             im Quran im Hinblick auf jene, die dem besten, das gesagt wur-
             de, folgen, mit Hochachtung gesagt:

                 Diejenigen, die das Wort hören und seinem Besten fol-
                 gen, diese sind es, die Allah rechtleitet, und diese, sie
                 sind die mit der Einsicht. (Suratu-zumar 39:18)
                 Die dritte Gruppe, die einander im Guten übertreffen, sind
             jene, die in voller Übereinstimmung mit ihrem Gewissen han-
             deln. Sie versuchen einander zu übertreffen, um den höchsten
             Lohn von ihrem Herrn zu erhalten und sind zu jedem Dienst
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