Page 2 - ZUFRIEDEN_Magazine_2020_1
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Brief der Herausgeber





            Ja – die Welt steht noch, aber vieles sehen wir heute ganz an-
            ders als noch vor einem halben Jahr. Der weltweite Ausbruch
            der Covid-19-Erkrankungen und die damit verbundenen
            behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
            in Österreich haben auch die gemeinnützige Wohnungswirt-       Scharinger              Sommer             Härting  Foto: Nesvadba
            schaft vor bisher unbekannte Herausforderungen gestellt.
            Abstandsregeln und Ausgangsbeschränkungen im mensch-  in dieser schwierigen Zeit so gut wie möglich zu erfüllen.
            lichen Zusammenleben sowie in Arbeit und Schule führten   Selbst die Fortsetzung von Baustellen sowie Wohnungs- und
            dazu, dass zwischenzeitlich auch die Unternehmen der   Schlüsselübergaben konnten – unter Einhaltung aller Aufla-
            FRIEDEN-Gruppe sowie die SCHÖNERE ZUKUNFT ihre    gen – durchgeführt werden.
            Büros in Wien, Rum und Lienz geschlossen hatten. Dennoch   Dafür danken wir allen, die dazu ihren Beitrag geleistet
            hielt ein kleiner Mitarbeiter-Stab einen Notbetrieb im Haus   haben und insbesondere unseren Kunden für ihre Geduld.
            aufrecht.                                         Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, sich über das eigene
            Erfreulicherweise gelang es  in enger Zusammenarbeit  mit   Dach über dem Kopf keine Sorgen machen zu müssen. Wir
            den vielen Teammitgliedern, die vom Homeoffice aus be-  sind froh, dass sich die Familie der Gemeinnützigen, der wir
            reitstanden, das Kundenservice für unsere Bewohner auch   uns verbunden fühlen, dafür wieder als verlässlicher Partner
                                                              erwiesen hat.
                                                              In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen Sommer
                                                              und eine wieder entspannte Zeit im eigenen Zuhause oder im
                                                              Urlaub – überall dort, wo das möglich ist.

                                                                         KR Dir. Mag. Peter Sommer
                                                              Dir. Bmstr. Ing. Christoph Scharinger, MA
                                                                            Dir. Dr. Dietmar Härting

            Foto: Nesvadba         Haidl                            Sommer          KR Dir. Mag. Peter Sommer
                                                                                       Dir. Mag. Raimund Haidl
                          Haidl                            Sommer



            Brandschutz: Gemeinsames Vorbeugen ist Pflicht!

            Die regelmäßige Feuerbeschau wird von der Hausverwaltung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Objekt-Sicher-
            heitsprüfung nach ÖNORM B 1300 durchgeführt. Die Begehungen von Stiegenhäusern und Dachböden ergeben leider im-
            mer wieder Sicherheitsmängel, die im Ernstfall zu bedrohlichen Gefahren für Ihr Zuhause werden können. Wir appellieren
            daher an Ihr Mittun beim gemeinsamen Vorbeugen für besseren Brandschutz.
            Die 5 wichtigsten Regeln für besseren Brandschutz:
             1.  In allen offenen / geschlossenen Stiegenhäusern sind  3.  Das Lagern von Flüssiggasflaschen und brennbaren
                Lagerungen von Gegenständen / Pflanzen / Dekora-  Stoffen / Flüssigkeiten in Untergeschoßen, Tiefgara-
                tionsstücken  /  Stolperfallen  (Schuhe,  Schuhkästen,   gen und Kellern ist strengstens verboten! Gasflaschen
                Kinderwägen, Einkaufswägen, Roller, Fahrräder etc.)   dürfen, wenn dann nur oberirdisch, in Gärten oder auf
                verboten! Dies gilt auch im Bereich der Stiegenhaus-  Balkonen gelagert werden.
                fenster bzw. Innenfensterbänke.               4.  Auf sämtlichen Kellergängen / Verkehrsflächen ist das
             2.  Brandschutztüren (Metall- bzw. Glastüren, Stiegen-  Abstellen von Gegenständen ausnahmslos verboten!
                häuser, Kellergänge, Allgemeinräume) dürfen keines-  5.  Auf Dachböden dürfen aufgrund der brandschutztech-
                falls dauerhaft unterkeilt  oder aufgespreizt werden     nischen Sicherheitsbestimmungen keine Gegenstände
                (z. B. Holzkeile, Feuerlöscher, …)!             gelagert werden (Brandlast!).

            Die vollständige Liste jener Punkte, die uns helfen, gemeinsam die wichtigsten Brandschutzbestimmungen einzuhalten,
            finden Sie auf www.frieden.at – helfen auch Sie mit!





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