Page 6 - Inhalt von Baubeschreibungen
P. 6
1.6 SCHALLSCHUTZ
Für das Objekt wird der Schallschutz nach DIN 4109 als Mindeststandard zugesichert. Die
Zusicherung eines höheren Schallschutzes ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Kern
des Gebäudes eine Bestandsimmobilie ist.
1.7 ÜBERGABE
Die Wohnungen und Gewerbeeinheiten werden endgereinigt übergeben.
Der Erwerber erhält folgende Unterlagen in digitaler Form:
➢ Energieausweis für das Gebäude
➢ Bescheinigung zum KfW 70 Effizienzhausstandard
➢ Aufstellung der beteiligten Handwerksunternehmen
➢ Dokumentation der Elektroinstallation
➢ Eine Abschrift der erteilten Baugenehmigung
2 BAUKONSTRUKTION
2.1 BESTAND
2.1.1 TRAGSTRUKTUR
Die bestehende Konstruktion basiert auf einer Stütze-Platte-Bauweise aus Stahlbeton mit
aussteifenden Kernen und Wandscheiben. Tragende Bauteile und brandschutztechnisch
notwendige Raumabschlüsse bleiben weitgehend erhalten und werden, wo notwendig,
unter Beachtung der statischen Erfordernisse angepasst.
Das Stützen-Hauptraster beträgt 4,00 m.
2.1.2 NICHTTRAGENDE AUßENWÄNDE
Die nichttragenden Außenwände werden, soweit erforderlich, abgebrochen. Sämtliche
bestehenden Fenster werden entfernt.
2.1.3 NICHTRAGENDE INNENWÄNDE
Der überwiegende Teil der nichttragenden Innenwände des Bestandes wird entfernt. Alle
vorhandenen Trockenbauwände werden vollständig entfernt.
Ausnahme: In den Kellern und Nebenräumen bleiben nichttragenden Innenwände des
Bestandes teilweise erhalten, sofern diese der neu geplanten Raumstruktur nicht
entgegenstehen.
2.1.4 TREPPENHÄUSER
Die Treppenhäuser verfügen über einläufige Treppen aus Stahlbeton mit einem Belag aus
Naturstein. Die Podestflächen sind gleichfalls mit Naturstein belegt.
STAND: 21. AUGUST 2017 SEITE 6 VON 25