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1.6  SCHALLSCHUTZ

                    Für das Objekt wird der Schallschutz nach DIN 4109 als Mindeststandard zugesichert. Die
                    Zusicherung eines höheren Schallschutzes ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Kern
                    des Gebäudes eine Bestandsimmobilie ist.


              1.7  ÜBERGABE

                    Die Wohnungen und Gewerbeeinheiten werden endgereinigt übergeben.

                    Der Erwerber erhält folgende Unterlagen in digitaler Form:
                         ➢  Energieausweis für das Gebäude
                         ➢  Bescheinigung zum KfW 70 Effizienzhausstandard
                         ➢  Aufstellung der beteiligten Handwerksunternehmen
                         ➢  Dokumentation der Elektroinstallation
                         ➢  Eine Abschrift der erteilten Baugenehmigung






              2  BAUKONSTRUKTION



              2.1  BESTAND

                    2.1.1   TRAGSTRUKTUR

                           Die bestehende Konstruktion basiert auf einer Stütze-Platte-Bauweise aus Stahlbeton mit
                           aussteifenden Kernen und Wandscheiben. Tragende Bauteile und brandschutztechnisch
                           notwendige Raumabschlüsse bleiben weitgehend erhalten und werden, wo notwendig,
                           unter Beachtung der statischen Erfordernisse angepasst.

                           Das Stützen-Hauptraster beträgt 4,00 m.

                    2.1.2   NICHTTRAGENDE AUßENWÄNDE

                           Die nichttragenden Außenwände werden, soweit erforderlich, abgebrochen. Sämtliche
                           bestehenden Fenster werden entfernt.

                    2.1.3   NICHTRAGENDE INNENWÄNDE

                           Der überwiegende Teil der nichttragenden Innenwände des Bestandes wird entfernt. Alle
                           vorhandenen Trockenbauwände werden vollständig entfernt.
                           Ausnahme: In den Kellern und Nebenräumen bleiben nichttragenden Innenwände des
                           Bestandes teilweise erhalten, sofern diese der neu geplanten Raumstruktur nicht
                           entgegenstehen.
                    2.1.4   TREPPENHÄUSER


                           Die Treppenhäuser verfügen über einläufige Treppen aus Stahlbeton mit einem Belag aus
                           Naturstein. Die Podestflächen sind gleichfalls mit Naturstein belegt.


              STAND:  21. AUGUST 2017                                                                                                                                                 SEITE 6 VON 25
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