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 NICOLAS RAMELET
Rechtsanwalt, LL.M., Geschäftsführer des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
10 • FIDLEG UND FINIG
 UVV IN DER SCHWEIZ
WAS VERRÄT DER BLICK IN DIE KRISTALLKUGEL
Immer wieder berichten Zeitungen, dass bestimmte Tierarten aufgrund derer sinkenden Populationen in die Liste der geschützten Arten aufgenommen werden. Doch auch das Asset Management wird heutzutage von vielen Medien regelmässig als Auslaufmodell genannt und ein baldiges Ende prognostiziert.
Autor: Nicolas Ramelet, Rechtsanwalt, LL.M., Geschäftsführer des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
Doch offenbar wird die Spezies der Vermögensver- walter, und insbesondere der unabhängigen Vermö- gensverwalter, den UVV, für den Erhalt eines gesun- den Ökosystems nicht durchwegs als notwendig betrachtet. Denn anders als in der Population schwin- dende Tierarten, welche durch Abkommen geschützt und durch Massnahmen in ihrem Bestand gesichert werden, verschärft die Politik weltweit, und so auch in der Schweiz, die Vorschriften für Vermögensver- walter zunehmend.
Bedeutung des Finanzmarktes für die gesamte Schweiz
Dabei ist der Finanzmarkt in der Schweiz, und als Teil davon eben auch das Asset Management, für das wirtschaftliche Ökosystem in der Schweiz immer noch zentral: Eine vom SIF jüngst veröffentlichte Statistik zeigt, dass der Anteil des Finanzmarktes am Bruttoinlandprodukt der Schweiz immer noch 9.1% beträgt. Dieser Anteil wird lediglich in Luxem- burg und Singapur übertroffen. Wenn man zusätzlich ein- rechnet, welche anderen Branchen von der Kaufkraft der in diesem Segment Erwerbstätigen profitieren und welche Bedeutung dieser Wirtschaftszeig damit direkt und indirekt für den Wohlstand in der Schweiz hat, wird erst ersicht-
lich, wie zentral der Finanzstandort Schweiz gerade für die Schweiz ist. Und obwohl der BIP-Anteil über die letzten Jahre leicht rückläufig war, so sind doch die im Jahr 2017 in der Schweiz gehalten Depotbeständen von insgesamt über CHF 6000 Mia. beeindruckend – zumal diese allein seit 2016 eine Steigerung von mehr als 500 Mia. erfuhren. Davon dürften, auch wenn präzise Erhebungen fehlen, ca. CHF 250 bis 300 Mia. durch in der Schweiz ansässige un- abhängige Vermögensverwalter verwaltet werden.
Neue Regeln und neue Aufsichtsarchitektur über Vermögensverwalter
Nachdem das GwG, die Branchenstandards für uVV, FATCA und auch der AIA die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter in den letzten 20 Jahren schrittweise dem sich verändernden Zeitgeist angepasst haben, steht nun mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) der Eintritt in eine neue Epoche an: Erstmals werden die unabhängigen Vermö- gensverwalter zwingend von der eidgenössischen Finanz- marktaufsicht mit einem prudentiellen, also ganzheitlichen Ansatz beaufsichtigt. Am 15. Juni hat sich das Parlament auf den Inhalt von FIDLEG und FINIG geeinigt. Damit en- dete eine Debatte, welche sich seit Ende der Nullerjahre erahnen liess und seit 2014 heiss diskutiert wird.
Effektiv soll damit die Aufsicht, welche sich bislang auf ei- nen Systemschutz und damit die Verhinderung des Umlaufs von Geldern aus krimineller Herkunft oder von Geldern mit dem Zweck der Terrorismusfinanzierung fokussierte, aus- gedehnt werden. Neu soll auch der Kunde im Finanzmarkt besser geschützt werden, und dies insbesondere beim Be- zug von Dienstleistungen, welche die Geldanlage in Finanz- produkte bezwecken. Auch wenn viele dieser Pflichten be-
 




















































































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