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 ASSET MANAGER • NR. 9/2018 POST • 27
 POST VERSAND SCHWEIZ
DOPPELT SO TEUER!
Der ASSET MANAGER wird in der Schweiz gedruckt, getextet, korrigiert, gelayoutet und so weiter. Als Herausgeber des ASSET MANAGER legen wir Wert auf Swissness. Mit einer Ausnahme.
Autor: Roger Fromm, Gründer INVESTORY AG
Die CH-Post kennt für den Versand von Zeitun- gen Sondertarife AZ, AZA und AZB. Bevor man als Herausgeber jedoch in den Genuss von diesem Sondertarif kommt, bedarf es einer Prüfung, ob die BAKOM-Richtlinien kumulativ erfüllt sind:
  BAKOM-RICHTLINIEN
• Zeitschriften, die regelmässig mindestens einmal pro Quartal erscheinen
• die nicht überwiegend Geschäfts- und Reklame- zwecken dienen
• die keine Gratispublikationen sind
• die mit den Beilagen nicht mehr als 1 Kilogramm
wiegen
• die zur Beförderung an mindestens 1000 zahlende Abonnenten oder Mitglieder der Post übergeben wer- den (Mindestmenge pro Versand = 1000 Exemplare). Spätestens nach Ablauf des Einführungsjahres benö- tigen wir eine gültige Beglaubigung über mindestens 1000 bezahlte Abonnemente oder bezahlte Mitglie- der-/Spenderabonnemente.
• mindestens 15 Prozent redaktionellem Anteil für Titel ohne Presseförderung. Für Mitgliedschafts- oder Stiftungspresse braucht es mindestens 50 Prozent redaktionellen Anteil.
Der ASSET MANAGER ist eine Gratispublikation und kommt per Definition also nicht in den Genuss von AZB.
Diese Richtlinien sind jedoch in jedem Land anders, und ein Quervergleich der verschiedenen Ländern zeigt signi- fikante Unterschiede in diesen Richtlinien als auch in den Kosten. Die Schweiz gehört dabei zu den restriktivsten. Aktuell wird der ASSET MANAGER aus Deutschland in die Schweiz versandt, weil der ASSET MANAGER die
Deutschen Richtlinien als Zeitschrift problemlos erfüllt: Die Kosten betragen in Summe CHF 0.886 pro Magazin. Der Versand aus der Schweiz mit B-Post kostet CHF 1.80 oder A-Post CHF 2.00. Das sind Mehrkosten von mindestens CHF 4 570 pro Auflage.
Unsere Anträge für einen AZB-Tarif wurden mit der Begrün- dung abgelehnt, es handle sich um eine Gratispublikation. Der ASSET MANAGER und auch andere Schweizer Ma- gazine werden auf diese Weise gegenüber ausländischen Zeitschriften benachteiligt, respektive gezwungen, die Pro- duktion ins Ausland zu verlagern.
Bei einer Verlagerung der Produktionsschritte nach Ost- europa würde der ASSET MANAGER die Kosten subs- tanziell reduzieren. Auf der gesamten Wertschöpfungsket- te würde dabei die Schweiz nicht nur Steuereinnahmen in der Höhe der umstrittenen Portokosten verlieren, sondern auch Arbeit. Aber das wollen wir gar nicht.
Statt einer kumulativen Erfüllung der Bakom-Richtlinien sollte es wie in anderen Ländern genügen, wenn ein Teil dieser Kriterien erfüllt wird. Bleibt zu hoffen, dass die Ba- kom-Richtlinien demnächst an die Bedürfnisse der heuti- gen Zeit angepasst werden.
 














































































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