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1. Deutscher Motorrad Touring-Club 4+ von 1991
Satzung des MTC 40+ e.V.
Überarbeitete Version (22.10.2019)
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr der Ablehnung durch den Vorstand entschei-
det die Mitgliederversammlung. Diese entschei-
1.1 Der Verein führt den Namen „Erster deutscher det endgültig.
Motorrad-Touring Club 40+ e.V. “ In Kurzform 3.6 Der Erwerb der Mitgliedschaft wird wirksam mit
„ MTC 40+ “ der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.
1.2 Der Sitz des Vereins ist Staufen im Breisgau.
1.3 Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 1. Juni § 4 Ende der Mitgliedschaft
bis 31. Mai des darauf folgenden Jahres.
4.1 Jedes Mitglied kann infolge schriftlicher Auf-
§ 2 Zweck und Ziele kündigung den Verein verlassen. Die Kündigung
wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam
2.1 Der MTC 40+ setzt sich für die Förderung der und muß mindestens drei Monate vor Ende des
Sicherheit und der Verständigung unter allen Geschäftsjahres erfolgen.
Verkehrsteilnehmern ein. 4.2 Die Mitgliedschaft endet weiterhin mit dem
2.2 Ein besonderes Ziel sieht der MTC 40+ darin, Tode des Mitgliedes, ebenso durch Auflösung
praktische Erfahrungen und Erkenntnisse für oder Erlöschen einer juristischen Person oder
den Nachwuchs der Motorradfahrer/innen wirk- sonstigen Institution.
sam werden zu lassen. 4.3 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlos-
2.3 Der MTC 40+ unterhält Kontaktpflege und ei- sen werden:
nen Informationsaustausch nach innen und au- a) Wenn es durch vereinswidriges Verhalten das
ßen. Ansehen oder die Belange des Vereines schä-
2.4 Der MTC 40+ richtet Veranstaltungen aus und digt oder zu schädigen versucht.
nimmt Angebote entsprechender Organisatio- b) Wenn es trotz schriftlicher Aufforderung sei-
nen wahr. nen Zahlungsverpflichtungen nicht nach-
2.5 Der MTC 40+ bemüht sich um ein positives Bild kommt. Der Ausschluß erfolgt durch den Vor-
der Motorradfahrer/innen in der Öffentlichkeit. stand. Bei Ausschluß von Vorstandsmitgliedern
2.6 Der MTC 40+ verfolgt nicht eigenwirtschaftliche entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Be-
Ziele, sondern ausschließlich und unmittelbar schluß ist dem Mitglied schriftlich mitzutei- len.
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgaben- Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann
ordnung. Mittel und etwaige Überschüsse dür- das Mitglied innerhalb von vier Wochen Wider-
fen nur für satzungsgemäße Zwecke verwen- spruch einlegen. Über diesen entschei- det die
det werden. Mitgliederversammlung. Bis zur Ent- scheidung
dieses Gremiums bleibt der Aus- schluß wirk-
§ 3 Mitgliedschaft sam.
3.1 Der MTC 40+ hat ordentliche und Fördermit- § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
glieder.
3.2 Ordentliche Mitglieder können natürliche Per- Jedes ordentliche Mitglied hat unter anderem
sonen werden, die mindestens 40 Jahre alt sind. folgende Rechte:
Sie sollen die Berechtigung zur Führung eines
Motorrades haben. 5.1 An allen Veranstaltungen des MTC 40+ teilzu-
3.3 Fördernde Mitglieder können natürliche oder nehmen,
juristische Personen oder Institutionen werden, 5.2 in der Mitgliederversammlung das aktive und
die die Ziele des MTC 40+ ideell und/oder finan- passive Stimmrecht auszuüben,
ziell unterstützen. 5.3 an den Vorstand und die Mitgliederversamm-
3.4 Die Mitgliederversammlung kann natürliche Per- lung Anträge zur Beschlußfassung zu richten,
sonen zu Ehrenmitglieder ernennen. Die Ehren- 5.4 die Vereinszeitung (Das Ventil) sowie den Veran-
mitgliedschaft ist beitragsfrei. staltungskalender zu bekommen. Jedes Mitglied
3.5 Der Antrag auf Mitgliedschaft im MTC 40+ ist hat unter anderem folgende Pflichten:
schriftlich an den Vorstand zu richten. Im Falle 5.5 Die Interessen und die Ziele des Vereins nach