Page 2 - Ventil165_April2020
P. 2

1. Deutscher Motorrad Touring-Club 4+ von 1991




                                  Satzung des MTC 40+ e.V.

                           Überarbeitete Version (22.10.2019)



         § 1     Name, Sitz, Geschäftsjahr                           der  Ablehnung  durch  den  Vorstand  entschei-
                                                                     det die Mitgliederversammlung. Diese entschei-
         1.1     Der Verein führt den Namen „Erster deutscher        det endgültig.
                 Motorrad-Touring Club 40+ e.V. “ In Kurzform  3.6   Der Erwerb der Mitgliedschaft wird wirksam mit
                 „ MTC 40+ “                                         der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.
         1.2     Der Sitz des Vereins ist Staufen im Breisgau.
         1.3     Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 1. Juni   § 4    Ende der Mitgliedschaft
                 bis 31. Mai des darauf folgenden Jahres.
                                                              4.1    Jedes  Mitglied  kann  infolge  schriftlicher  Auf-
         § 2      Zweck und Ziele                                    kündigung den Verein verlassen. Die Kündigung
                                                                     wird  zum  Ende  des  Geschäftsjahres  wirksam
         2.1     Der MTC 40+ setzt sich für die Förderung der        und muß mindestens drei Monate vor Ende des
                 Sicherheit  und  der  Verständigung  unter  allen   Geschäftsjahres erfolgen.
                 Verkehrsteilnehmern ein.                     4.2    Die  Mitgliedschaft  endet  weiterhin  mit  dem
         2.2     Ein  besonderes  Ziel  sieht  der  MTC  40+  darin,   Tode  des  Mitgliedes,  ebenso  durch  Auflösung
                 praktische  Erfahrungen  und  Erkenntnisse  für     oder  Erlöschen  einer  juristischen  Person  oder
                 den Nachwuchs der Motorradfahrer/innen wirk-        sonstigen Institution.
                 sam werden zu lassen.                        4.3    Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlos-
         2.3     Der MTC 40+ unterhält Kontaktpflege und ei-         sen werden:
                 nen Informationsaustausch nach innen und au-   a)   Wenn  es  durch  vereinswidriges  Verhalten  das
                 ßen.                                                Ansehen  oder  die  Belange  des  Vereines  schä-
         2.4     Der MTC 40+ richtet Veranstaltungen aus und         digt oder zu schädigen versucht.
                 nimmt  Angebote  entsprechender  Organisatio-   b)   Wenn  es  trotz  schriftlicher  Aufforderung  sei-
                 nen wahr.                                           nen  Zahlungsverpflichtungen  nicht  nach-
         2.5     Der MTC 40+ bemüht sich um ein positives Bild       kommt.  Der  Ausschluß  erfolgt  durch  den  Vor-
                 der Motorradfahrer/innen in der Öffentlichkeit.     stand. Bei Ausschluß von Vorstandsmitgliedern
         2.6     Der MTC 40+ verfolgt nicht eigenwirtschaftliche     entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Be-
                 Ziele,  sondern  ausschließlich  und  unmittelbar   schluß ist dem Mitglied schriftlich mitzutei- len.
                 gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgaben-          Gegen  die  Entscheidung  des  Vorstandes  kann
                 ordnung. Mittel und etwaige Überschüsse dür-        das Mitglied innerhalb von vier Wochen Wider-
                 fen  nur  für  satzungsgemäße  Zwecke  verwen-      spruch einlegen. Über diesen entschei- det die
                 det werden.                                         Mitgliederversammlung. Bis zur Ent- scheidung
                                                                     dieses  Gremiums  bleibt  der  Aus-  schluß  wirk-
         § 3     Mitgliedschaft                                      sam.

         3.1     Der  MTC  40+  hat  ordentliche  und  Fördermit-  § 5    Rechte und Pflichten der Mitglieder
                 glieder.
         3.2     Ordentliche  Mitglieder  können  natürliche  Per-      Jedes  ordentliche  Mitglied  hat  unter  anderem
                 sonen werden, die mindestens 40 Jahre alt sind.     folgende Rechte:
                 Sie  sollen  die  Berechtigung  zur  Führung  eines
                 Motorrades haben.                            5.1    An allen Veranstaltungen des MTC 40+ teilzu-
         3.3     Fördernde  Mitglieder  können  natürliche  oder     nehmen,
                 juristische Personen oder Institutionen werden,   5.2   in  der  Mitgliederversammlung  das  aktive  und
                 die die Ziele des MTC 40+ ideell und/oder finan-    passive Stimmrecht auszuüben,
                 ziell unterstützen.                          5.3    an den Vorstand  und die Mitgliederversamm-
         3.4     Die Mitgliederversammlung kann natürliche Per-      lung Anträge zur Beschlußfassung zu richten,
                 sonen zu Ehrenmitglieder ernennen. Die Ehren-  5.4   die Vereinszeitung (Das Ventil) sowie den Veran-
                 mitgliedschaft ist beitragsfrei.                    staltungskalender zu bekommen. Jedes Mitglied
         3.5     Der Antrag auf Mitgliedschaft im MTC 40+ ist        hat unter anderem folgende Pflichten:
                 schriftlich an den Vorstand zu richten. Im Falle   5.5   Die  Interessen  und  die  Ziele  des  Vereins  nach
   1   2   3   4   5   6   7